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giovedì 10 maggio 2012

17 Jahre Isohaft - und kein Ende?!

Gefängnisfenster
17 Jahre Isohaft – und kein Ende!?
Wirklich gute Nachrichten gibt es selten aus Haftanstalten zu berichten; und auch heute verhält es sich nicht anders. Seit mittlerweile fast genau 17 Jahren sitzt ein Gefangener in Einzelhaft, sprich in Isolation. Über die Situation von Peter Wegener (z. Zt. JVA Sehnde,
http://www.jva-se.niedersachsen.de) soll an dieser Stelle die Rede sein.

Was heißt hier Einzelhaft / Isolation?

Wenn von Einzelhaft gesprochen wird, ist damit nicht etwa lediglich die Unterbringung in einem Einzelhaftraum gemeint, bei zeitgleich erhaltenem Kontakt zu Mitgefangenen während der Arbeit und Freizeit, sondern die „unausgesetzte Absonderung eines Gefangenen“ (§ 82 Nds-Justizvollzugsgesetz) von anderen Gefangenen und dem regulären Haftalltag. Das bedeutet: keinerlei Kontakt zu Mitgefangenen, sieht man vom Briefwechsel ab, keine gemeinschaftlichen Freizeitveranstaltungen, kein gemeinsamer Sport, keine gemeinsame Arbeit. Die einem zustehende tägliche Stunde Aufenthalt im Gefängnishof ist auch alleine zu absolvieren.

Hinzu kommen noch erhebliche Restriktionen, was den persönlichen Besitz anbetrifft: keinerlei private Kleidungsstücke, vor Verlassen der Zelle, bzw. der Sicherheitsstation nackt ausziehen und dann zuvor durchsuchte andere Knastwäsche anziehen. Das selbe Prozedere vor Rückkehr in die Zelle: nackt ausziehen und wieder andere Knastkleidung anziehen. Wenn es also sein muss, mehrfach am Tag. Private Gegenstände in der Zelle sind auf ein absolutes Minimum reduziert; in Sehnde geben sich die Sicherheitsbeamten sogar die Mühe festzulegen, dass keine Kugelschreiber mit Mechanik, also lediglich Einwegkulis genutzt werden dürfen und Bücher nur in einem „Umfang“ von ½ Meter zugelassen sind (d.h. die Buchrücken dürfen addiert nicht mehr als 50 cm breit sein). Selbstverständlich wird jeder ein- und ausgehende Brief genau gelesen; Besuche finden in einem Trennscheibenraum statt, d.h. die Besuchsperson sitzt, wie man es aus US-Filmen kennt, hinter Panzerglas und es sitzt ein Wärter dabei.

Peter Wegeners Situation

Unter diesem strengst möglichen Haftregime sitzt Peter nun seit 1995 in einem deutschen Gefängnis. Berichtet wurde über ihn schon 2010 in einem Buch von Kai Schlieter („Knastreport – Das Leben der Weggesperrten“), der bei der taz arbeitet. Im Internet kann, wer möchte, etwas über die Vorgeschichte dieser Isolationshaft erfahren (http://de.wikipedia.org/wiki/Isolationshaft), dort wird unter seinem Namen Peter Strüdinger ausführlich der Lebenslauf, geprägt von Heim- und Knastaufenthalten, dargestellt. Auch in der Psychiatrie saß er schon. Zu einer Zeit, als es dort noch wesentlich brutaler zuging als heutzutage.

Die JVA Sehnde weigert sich beharrlich, die lang dauernde Isolationshaft zu beenden; vielmehr verlangt der für Peter zuständige Abteilungsleiter Farbowski, zuletzt mit Schreiben vom 16. April 2012, er – Wegener – möge doch endlich „einer Ergänzungsbegutachtung durch Herrn Prof. Dr. Kröber“ zustimmen,

Was heißt „Begutachtung“?

Strafprozesse und Strafvollzug sind in weiten Teilen von psychiatrischen Gutachten geprägt, denn wo immer eine Prognose über künftiges Verhalten zu treffen ist, ziehen Gerichte und Anstalten Psychiater, bzw. Psychologen hinzu. Im Zentrum steht meist die Frage, ob ein/eine Gefangene/r eine bestimmte Vollzugslockerung (z.B. Hafturlaub), oder die Haftentlassung dazu nutzen wird, erneut Straftaten zu begehen. Im Falle Wegeners setzt die niedersächsische Justizverwaltung darauf, durch einen Psychiater heraus finden zu lassen, ob eine Aufhebung der Isolationshaft und Integrierung in den „Normalvollzug“ ohne Sicherheitsrisiken möglich ist.

Peter soll also vor einem Psychiater sein Seelenleben ausbreiten, nur um die Chance zu erhalten, vielleicht aus der Einzelhaft heraus zu kommen, um dann in den normalen Knasttrakt überstellt zu werden.

Gutachter Professor Kröber

Kröber ist Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Charite in Berlin und gilt zwar einerseits als Koryphäe auf seinem Gebiet, jedoch auch als sehr „justiznah“. Entsprechend weigerte Peter sich, sich von Kröber untersuchen zu lassen und schlug andere Sachverständige vor.

Darauf hin beauftragte die niedersächsische Justiz dennoch Kröber, einfach auf Grund des Akteninhalts eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben. In seinem über 60 Seiten umfassenden „Gutachten“ kam Kröber zu dem Ergebnis, eine Alternative zur Unterbringung in Isolationshaft sei nicht erkennbar. Die Weigerung, mit ihm, dem Sachverständigen zu sprechen oder auch mit dem Anstaltspsychologen, sei negativ zu werten, da Wegener so vereitle, das „noch bestehende Risikopotential“ auszuleuchten. Zwingende „Mindestvoraussetzung für eine Veränderung der aktuellen Situation“ sei, dass Peter sich bereit erkläre, „an einer Sachaufklärung (...) aber auch den subjektiven Erwartungen mitzuwirken“.

Gutachter Wentzel

Da für Anfang 2012 bei Peter der Antritt der Sicherungsverwahrung anstand, beauftragte das Landgericht einen Gutachter zu prüfen, ob eine Freilassung denkbar sei. Mit dem vom Gericht ausgewählten Gutachter Dr. Wentzel, einem Facharzt für Psychiatrie, erklärte sich Wegener bereit zu sprechen. Dieser kam zu einem ganz erstaunlichen Ergebnis, was die Isolationshaft betrifft. Denn deren Fortdauer hält der Facharzt für nicht angebracht und empfiehlt eine sofortige Verlegung in den Normalvollzug. Danach und nach einer Therapie könne man durchaus eine bedingte Entlassung, sprich eine Freilassung auf Bewährung erwägen.

Reaktion der JVA vom 16.04.2012

Durch dieses Gutachten des Dr. Wentzel von Ende 2011 schien die JVA in Zugzwang zu kommen, musste sie nun doch die Fortdauer der nun bald 17 Jahre dauernden Isolationshaft rechtfertigen. Juristen sind findig, wie man weiß; und so greinte der zuständige Abteilungsleiter der JVA Sehnde, der Gutachter Wentzel habe sich „ohne den Auftrag erhalten zu haben“ zu einem Thema (der Isohaft) geäußert, zu dem man schließlich die kompetente Äußerung des renommierten Professors aus Berlin vorliegen habe, deshalb bleibe es bei der Isolationshaft.
Seinen Brief an Peter Wegener vom 16.04.2012 schloss der Abteilungsleiter mit den Worten: „Ich bedauere, Ihnen gegenwärtig keinen günstigeren Bescheid erteilen zu können“.

Wie geht es weiter?

Vor 17 Jahren hat Peter eine Geiselnahme in der JVA Celle begangen – vor 17 Jahren, und noch heute wird er daran fest gekettet, darauf reduziert und einbetoniert in seiner Isolationszelle. Mittlerweile weigert er sich zu arbeiten (bislang hatte er die Möglichkeit der „Zellenarbeit“ genutzt) und in den Knasthof zu gehen, denn wie er schreibt, es verletze seine Würde und demütige ihn, wenn er sich jedes mal nackt ausziehen müsse, er fühle sich wie ein Tier behandelt.

Im Fall seines Kompagnons Günter Finneisen, mit welchem er 1995 die Geiselnahme beging, stellte die Kriminologin Frommel fest, nach dem auch dieser 15 Jahre in Isolation gehalten wurde, dass es sich hier um Folter handele.
Es steht zu hoffen, dass im Falle Peter Wegeners, der zudem mit einer HIV-Infektion zu kämpfen hat, eine kritische Öffentlichkeit die Justiz dazu wird bewegen können, die Isolationshaft endlich zu beenden: 17 Jahre, nach dem sie angeordnet wurde.


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
- selbst von 1996 bis 2007 in Isolationshaft gehalten worden -
http://www.freedom-for-thomas.de
https://freedomforthomas.wordpress.com

sabato 28 aprile 2012

Knastarbeit in den Medien

thomas meyer falk
In deutschen Gefängnissen herrscht Arbeitszwang, sprich die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten sind verpflichtet eine ihnen zugewiesene Arbeit auszuüben, sofern sie „zu deren Verrichtung (… auf Grund ihres…) körperlichen Zustandes in der Lage“ sind (§ 41 Strafvollzugsgesetz). 

Mediale Rezeption

Immer mal wieder finden sich in Zeitungen und Zeitschriften Berichte über Gefängnisarbeit; exemplarisch soll im Folgenden über je einen Artikel im „Staatsanzeiger“ (http://www.staatsanzeiger.de), sowie im sehr wirtschaftsnahen Monatsmagazin „impulse“ (http://www.impulse.de) berichtet werden.



Staatsanzeiger

Diese Wochenzeitung berichtet überwiegend über die politischen Entwicklungen in Baden-Württemberg, insbesondere die Tätigkeit der Landesregierung und des Landesparlaments in Stuttgart, ist zugleich amtliches Veröffentlichungsorgan für Bekanntmachungen.
Am 30.03.2012 wurde in der Rubrik „Service für den Mittelstand“ über die „Produktion in Gefängnissen“ informiert. Die Schlagzeile deutet schon die Richtung an: „Mittelständler profitieren von guter Arbeit der Häftlinge“. Dargestellt wird, wie sich Haftanstalten im Land „als Alternative zu Osteuropa und Asien“ positionieren würden. Informiert wird über die äußerst günstigen Arbeitskosten, weshalb Gefängnisse auch als „China in Deutschland“ gelten würden.
Bei Gefangenenlöhnen zwischen 8,51 Euro und 14,13 Euro (pro Tag!) würden sich nicht nur „Produktionsspitzen ausgesprochen günstig abfedern“ lassen, sondern laut des Unternehmensberaters Roland Kölsch (MSO Consulting) seien die Produkte „oft besser als im Billigausland“. Und der Werksleiter der Firma MTU (diese stellt u.a. für den Eurofighter in der JVA Straubing Triebwerksteile her) darf sich in dem Artikel davon beeindruckt zeigen, „mit welcher Begeisterung hier (im Gefängnis) für 1,80 Euro die Stunde gearbeitet“ werde.


impulse

Nach eigenen Worten ist die Monatszeitschrift ein Blatt, das sich insbesondere an den Mittelstand und Unternehmenslenker wendet.
In der März-Ausgabe (03/2012) wird auf acht Seiten und unter der Überschrift „Recht und billig“ über Gefangenenarbeit berichtet. Sinnigerweise vom selben Autor des schon oben erwähnten Artikels, Felix Wadewitz. Erneut wird die Firma MTU in den Mittelpunkt gerückt; so sei der Standort in der JVA Straubing sogar als „Luftfahrtbetrieb für Luftfahrtgeräte der Bundeswehr“ zugelassen und „an der Eurofighter-Produktion beteiligt“.
Amtsrat Zettl (JVA Straubing) darf verkünden, dass man sich nicht mehr „hinter unseren hohen Mauern verstecke“, sondern in die Offensive gehe, um die JVA zur „Topadresse für die Wirtschaft“ zu machen.
Alleine in dessen Anstalt werden, laut dem impulse-Beitrag, 7 Millionen Euro Umsatz im Jahr geschafft, in ganz Bayern waren es 45 Millionen Euro.

Berichtet wird auch aus anderen Gefängnissen, so von einer Stieber GmbH, die in der JVA Schwalmstadt Pokale (Wochenproduktion 10 000 Stück) zusammenschrauben lasse. Der Geschäftsführer Axel Stieber zeigt sich enthusiastisch.
Oder in der JVA Freiburg: die Firma Faller, die Modellmotoren zuvor im Ausland hatte bauen lassen, holte die Produktion zurück nach Deutschland und vergibt Aufträge nun in die JVA. Firmengesellschafter Horst Neidhard äußert sich sehr zufrieden über die Zusammenarbeit mit dem Gefängnis.
Aber auch BMW findet sich hinter Gefängnismauern, oder die Firma Foeldeak, ein Hersteller von Sportmatten.


Bewertung der Berichterstattung

Die beiden Artikel von Wadewitz im Staatsanzeiger und in impulse sind insofern exemplarisch oder auch symptomatisch für die überwiegende Mehrzahl der Berichte, weil sie vollkommen unreflektiert das Loblied auf die Zwangsarbeit singen. Ich verwende hier diesen Begriff der Zwangsarbeit ganz bewusst, da er sich so auch in Artikel 12 Grundgesetz findet. Nicht einmal ansatzweise wird thematisiert, was es heißt, wenn die Arbeitskraft der Inhaftierten ebenso scham- wie bedenkenlos selbst von Firmen in Anspruch genommen wird, die eine bedenkliche Geschichte in Bezug auf Zwangsarbeit aufzuweisen haben (wie BMW).

Die Niedriglöhne werden in den Mittelpunkt gerückt, ohne kritisch zu hinterfragen, wie es sein kann, dass hier der Staat sich faktisch als Sklavenhalter betätigt, auch für die Rüstungsindustrie!

Anekdotisch und wohl auch zur Belustigung der LeserInnenschaft wird jedesmal auch auf Projekte wie aus der JVA Hamburg (Santa Fu) hingewiesen, die mit eigenen Marken aufwarten, z.B. Kochbüchern („Huhn in Handschellen“) und Spielen („Memory Santa Fu“), oder Berlin (eingetragene Marke: „Haeftling“, Produkte u.a. Knasthemden und –hosen, die dann in Geschäften in Berlin gekauft werden kann), und auch Sachsen, welches sich mit schwarz-weiß gestreiften „Räuchermännchen; Modell „Gefangener“, in den Wettbewerb stürzt.

Was es jedoch heißt, wenn Menschen mitunter viele Jahre zu Niedriglöhnen ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, und dann nicht einmal ein Cent in die Rentenkasse geflossen ist, denn in die Rentenversicherung wird nichts eingezahlt, mit ein Grund, weshalb die Arbeitskraft so billig vermarktet werden kann, wird nicht beleuchtet.
Auch was es bedeutet, wenn Gefangene Jahr um Jahr erleben müssen, wie man ihnen verdeutlicht: „Deine Arbeitskraft ist nichts wert“ kommt nicht vor.


Ausblick

Die Ausbeutung der Ressource „Gefangene“ dürfte in Zukunft weiter zunehmen, zumal auch die Haftanstalten mit immer mehr Selbstbewusstsein auftreten und „ihre“ Inhaftierten auf dem Markt präsentieren (so betreibt Bayern mit http://www.jva.de laut Berichten eine der professionellsten Plattformen zur Präsentation der Knastbetriebe).

Da die Inhaftierten formaljuristisch keine ArbeiterInnen oder „ArbeitnehmerInnen“ sind, dürfen sie auch nicht streiken (ein „wilder Streik“ könnte sogar als Gefangenenmeuterei strafbar sein), die Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist fraglich. Und wenn sich Einzelne weigern dem Arbeitszwang nachzukommen, können die Haftanstalten sie mit Repressalien konfrontieren: Disziplinarmaßnahmen und Auferlegung der Haftkosten.



Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de
http://www.freedomforthomas.wordpress.com

giovedì 26 aprile 2012

In deutschen Gefängnissen herrscht Arbeitszwang, sprich die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten sind verpflichtet eine ihnen zugewiesene Arbeit auszuüben, sofern sie „zu deren Verrichtung (… auf Grund ihres…) körperlichen Zustandes in der Lage“ sind (§ 41 Strafvollzugsgesetz). Mediale Rezeption
Immer mal wieder finden sich in Zeitungen und Zeitschriften Berichte über Gefängnisarbeit; exemplarisch soll im Folgenden über je einen Artikel im „Staatsanzeiger“, sowie im sehr wirtschaftsnahen Monatsmagazin „impulse“ berichtet werden.

Staatsanzeiger
Diese Wochenzeitung berichtet überwiegend über die politischen Entwicklungen in Baden-Württemberg, insbesondere die Tätigkeit der Landesregierung und des Landesparlaments in Stuttgart, ist zugleich amtliches Veröffentlichungsorgan für Bekanntmachungen.
Am 30.03.2012 wurde in der Rubrik „Service für den Mittelstand“ über die „Produktion in Gefängnissen“ informiert. Die Schlagzeile deutet schon die Richtung an: „Mittelständler profitieren von guter Arbeit der Häftlinge“. Dargestellt wird, wie sich Haftanstalten im Land „als Alternative zu Osteuropa und Asien“ positionieren würden. Informiert wird über die äußerst günstigen Arbeitskosten, weshalb Gefängnisse auch als „China in Deutschland“ gelten würden.
Bei Gefangenenlöhnen zwischen 8,51 Euro und 14,13 Euro (pro Tag!) würden sich nicht nur „Produktionsspitzen ausgesprochen günstig abfedern“ lassen, sondern laut des Unternehmensberaters Roland Kölsch (MSO Consulting) seien die Produkte „oft besser als im Billigausland“. Und der Werksleiter der Firma MTU (diese stellt u.a. für den Eurofighter in der JVA Straubing Triebwerksteile her) darf sich in dem Artikel davon beeindruckt zeigen, „mit welcher Begeisterung hier (im Gefängnis) für 1,80 Euro die Stunde gearbeitet“ werde.
impulse
Nach eigenen Worten ist die Monatszeitschrift ein Blatt, das sich insbesondere an den Mittelstand und Unternehmenslenker wendet.
In der März-Ausgabe (03/2012) wird auf acht Seiten und unter der Überschrift „Recht und billig“ über Gefangenenarbeit berichtet. Sinnigerweise vom selben Autor des schon oben erwähnten Artikels, Felix Wadewitz. Erneut wird die Firma MTU in den Mittelpunkt gerückt; so sei der Standort in der JVA Straubing sogar als „Luftfahrtbetrieb für Luftfahrtgeräte der Bundeswehr“ zugelassen und „an der Eurofighter-Produktion beteiligt“.
Amtsrat Zettl (JVA Straubing) darf verkünden, dass man sich nicht mehr „hinter unseren hohen Mauern verstecke“, sondern in die Offensive gehe, um die JVA zur „Topadresse für die Wirtschaft“ zu machen.
Alleine in dessen Anstalt werden, laut dem impulse-Beitrag, 7 Millionen Euro Umsatz im Jahr geschafft, in ganz Bayern waren es 45 Millionen Euro.
Berichtet wird auch aus anderen Gefängnissen, so von einer Stieber GmbH, die in der JVA Schwalmstadt Pokale (Wochenproduktion 10 000 Stück) zusammenschrauben lasse. Der Geschäftsführer Axel Stieber zeigt sich enthusiastisch.
Oder in der JVA Freiburg: die Firma Faller, die Modellmotoren zuvor im Ausland hatte bauen lassen, holte die Produktion zurück nach Deutschland und vergibt Aufträge nun in die JVA. Firmengesellschafter Horst Neidhard äußert sich sehr zufrieden über die Zusammenarbeit mit dem Gefängnis.
Aber auch BMW findet sich hinter Gefängnismauern, oder die Firma Foeldeak, ein Hersteller von Sportmatten.
Bewertung der Berichterstattung
Die beiden Artikel von Wadewitz im Staatsanzeiger und in impulse sind insofern exemplarisch oder auch symptomatisch für die überwiegende Mehrzahl der Berichte, weil sie vollkommen unreflektiert das Loblied auf die Zwangsarbeit singen. Ich verwende hier diesen Begriff der Zwangsarbeit ganz bewusst, da er sich so auch in Artikel 12 Grundgesetz findet. Nicht einmal ansatzweise wird thematisiert, was es heißt, wenn die Arbeitskraft der Inhaftierten ebenso scham- wie bedenkenlos selbst von Firmen in Anspruch genommen wird, die eine bedenkliche Geschichte in Bezug auf Zwangsarbeit aufzuweisen haben (wie BMW).
Die Niedriglöhne werden in den Mittelpunkt gerückt, ohne kritisch zu hinterfragen, wie es sein kann, dass hier der Staat sich faktisch als Sklavenhalter betätigt, auch für die Rüstungsindustrie!
Anekdotisch und wohl auch zur Belustigung der LeserInnenschaft wird jedesmal auch auf Projekte wie aus der JVA Hamburg (Santa Fu) hingewiesen, die mit eigenen Marken aufwarten, z.B. Kochbüchern („Huhn in Handschellen“) und Spielen („Memory Santa Fu“), oder Berlin (eingetragene Marke: „Haeftling“, Produkte u.a. Knasthemden und –hosen, die dann in Geschäften in Berlin gekauft werden kann), und auch Sachsen, welches sich mit schwarz-weiß gestreiften „Räuchermännchen; Modell „Gefangener“, in den Wettbewerb stürzt.
Was es jedoch heißt, wenn Menschen mitunter viele Jahre zu Niedriglöhnen ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, und dann nicht einmal ein Cent in die Rentenkasse geflossen ist, denn in die Rentenversicherung wird nichts eingezahlt, mit ein Grund, weshalb die Arbeitskraft so billig vermarktet werden kann, wird nicht beleuchtet.
Auch was es bedeutet, wenn Gefangene Jahr um Jahr erleben müssen, wie man ihnen verdeutlicht: „Deine Arbeitskraft ist nichts wert“ kommt nicht vor.
Ausblick
Die Ausbeutung der Ressource „Gefangene“ dürfte in Zukunft weiter zunehmen, zumal auch die Haftanstalten mit immer mehr Selbstbewusstsein auftreten und „ihre“ Inhaftierten auf dem Markt präsentieren (so betreibt Bayern mit www.jva.de laut Berichten eine der professionellsten Plattformen zur Präsentation der Knastbetriebe).
Da die Inhaftierten formaljuristisch keine ArbeiterInnen oder „ArbeitnehmerInnen“ sind, dürfen sie auch nicht streiken (ein „wilder Streik“ könnte sogar als Gefangenenmeuterei strafbar sein), die Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist fraglich. Und wenn sich Einzelne weigern dem Arbeitszwang nachzukommen, können die Haftanstalten sie mit Repressalien konfrontieren: Disziplinarmaßnahmen und Auferlegung der Haftkosten.
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal
www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com  


http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-knastarbeit-in-den-medien

sabato 14 aprile 2012

Presserat rügt Knast-Artikel


Entscheidung des Beschwerdeausschusses
https://freedomforthomas.files.wordpress.com/2012/04/entscheidung-des-beschwerdeausschusses.pdf


Die „Badische Neueste Nachrichten“ (http://www.bnn.de) berichtete am 24. Dezember 2011 in einem großen Artikel über die Situation hinter den Bruchsaler Gefängnismauern. Unter der etwas pointierten Überschrift „Weihnachten kocht auch die härtesten Jungs weich“ wurde über Weihnachten im Knast berichtet.

Hierbei kam es zu unzutreffenden Darstellungen, die mich zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat (http://www.presserat.de) veranlassten, dem Selbstkontrollorgan der deutschen Presse.

Die Beschwerde

Nicht jede Ungenauigkeit ist einer Beschwerde wert; hier hatte jedoch die Journalistin in ihrem Rührstück davon geschrieben, der Herr Anstaltsleiter, Thomas Müller, habe ein kleines Geschenk für seine Insassen. Namentlich seien bis Dreikönig die Werkstätten geschlossen und an Weihnachten gebe es statt eines Spazierganges im Hof derer zwei, zudem dürfe man sich mit Mitgefangenen treffen, um z. B. Karten zu spielen.

Ich hatte die BNN gebeten, diese falschen Informationen richtig zu stellen. Nach dem keine Antwort erfolgte, beschwerte ich mich beim Presserat.

Die Entscheidung

Mit Beschluss vom 15. März 2012 missbilligte der Presserat die Berichterstattung, da journalistische Sorgfaltspflichten verletzt worden seien (Beschwerde-Nr. 0039/12/2-BA).

Die oben wiedergegebenen Auszüge aus dem Artikel, über angeblich kleine Geschenke des Anstaltsleiters erwiesen sich nämlich als falsch. Hinzu kam noch, dass der Artikel mit einem Foto bebildert war, das bei der Leserschaft den Eindruck erweckte, es zeigte die Räumlichkeiten der JVA Bruchsal, was jedoch nicht der Fall war.

Reaktion der BNN

Nach Einreichung der Beschwerde beim Presserat hatte sich am 17.2.2012 die Journalistin, Sibylle Kranich, welche den Artikel geschrieben hatte, bei mir gemeldet. Sie teilte mit, dass sie mein in der Beschwerde erhobener Vorwurf der mangelhaften Recherche getroffen habe, denn sie sei seit fast 20 Jahren Journalistin und wichtig sei ihr immer, akkurat zu informieren. Sie habe jedoch keinen Grund gehabt, den Aussagen des Anstaltsleiters, Thomas Müller, zu misstrauen.

Was sollte die Beschwerde

Auch wenn die Beschwerde nichts ändern wird, und sie zudem für die nicht im Knast befindliche LeserInnenschaft kaum von Interesse sein dürfte, sollte doch nicht auf dieses Instrument, sich gegen Falschberichterstattung zu wehren, verzichtet werden.

Zumal der Presserat ausdrücklich im Sinne „fairer Berichterstattung empfiehlt“, dass die BNN die Missbilligung veröffentlichen sollte.

Gerade marginalisierten Gruppen, wie Gefangenen, bietet sich hier die kostenfreie Möglichkeit, gegen unzutreffende Berichterstattung vorzugehen.

Es steht hier also nicht das in dem Artikel transportierte konservative Gedankengut, wonach ein Anstaltsleiter, ähnlich einem kleinen Sonnenkönig, nach Gusto „kleine Geschenke“ verteilen könne, im Mittelpunkt, sondern harte Fakten.

Fakten, die in der in dem Artikel präsentierten Form schlicht unzutreffend waren.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

http://www.freedom-for-thomas.de

https://freedomforthomas.wordpress.com

HIV-Gefangener ringt mit Tod


Schon mehrmals berichtete ich über „Willi aus Bruchsal“, den 45-jährigen, HIV-positiven Gefangenen in der JVA Bruchsal (zuletzt in der Sonderausgabe der Roten Hilfe zum 18.3.2012, vgl. http://www.18maerz.de).

http://www.18maerz.de/

Willi hatte sich 1996 beim Drogenkonsum im Gefängnis mit HIV infiziert, da die benutzte Nadel nicht ausreichend desinfiziert worden war. Da sich sein Gesundheitszustand zunehmend verschlechterte, kämpfte er seit Anfang 2011 um seine Freilassung, um ein menschenwürdiges Sterben in Freiheit.


Verzögerungstaktik durch Landgericht Karlsruhe



Seit Sommer 2011 lag dem Landgericht ein Antrag auf Freilassung wegen Vollzugsuntauglichkeit vor; die zuständige Richterin meldete sich monatelang gar nicht, als dann ein Anwalt eingeschaltet wurde, weigerte sie sich strikt, diesen (auf Staatskosten) zum Pflichtverteidiger zu bestellen, da die Sach- und Rechtslage einfach sei. Als der Anwalt sie erstmals telefonisch erreichen konnte, bestand ihre erste Reaktion darin, sich bei dem Anwalt über ihre überbordende Arbeitslast bei Gericht zu beklagen, als Begründung für das Ausbleiben einer Entscheidung über Willis Gesuch.



Der Tod erledigt sein Geschäft



Nach dem Willi zwischenzeitlich auch von einem Psychiater begutachtet worden war, denn das Gericht wähnte in Willi eine mögliche Gefahr für die Allgemeinheit, und dieser zu dem Schluss kam, eine Entlassung in eine betreute Einrichtung sei vertretbar, schöpfte Willi Hoffnung. Diese verflog allerdings ebenso rasch mit jeder neu eintreffenden Absage von angeschriebenen Einrichtungen.



Seit knapp zwei Wochen ging es ihm zunehmend schlechter, so dass der Arzt der JVA Willis Wunsch unterstützte, des Nachts mit einem Mitgefangenen zusammen geschlossen zu werden. So verbrachte A. nun jede Nacht auf einer Matratze, die auf dem Boden lag, in Willis Zelle.



Ostermontag jedoch war Willis Zustand derart schlecht, er war zeitlich und örtlich desorientiert, hatte Halluzinationen, phasenweise reagierte er gar nicht, Wasser in Lunge und Bauch erschwerten die Atmung, dass „Alarm“ ausgelöst wurde, als er bei der Mittagessensausgabe leblos im Bett gefunden wurde. Noch Minuten zuvor hatte ich selbst mit ihm gesprochen, soweit man seine leisen, kaum verständlichen Worte als Gespräch bezeichnen möchte.



Und so wurde Willi ins städtische Krankenhaus notverlegt, dort wurde eine akute Lungenentzündung festgestellt. Vorsorglich wurde seine nächste Angehörige (die Mutter) telefonisch informiert; eine Rückkehr in die Anstalt ist wenig wahrscheinlich, da er mutmaßlich diesen letzten Kampf nicht gewinnen wird.



Jeder verweigerte Willi ein Sterben in Freiheit



Willi hatte den GRÜNEN Ministerpräsidenten Kretschmann um einen Gnadenakt gebeten. Willi hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg um Haftentlassung wegen Vollzugsuntauglichkeit gebeten. Willi hatte das Landgericht Karlsruhe um Haftentlassung ersucht. Alles auch unterstützt vom Gefängnisarzt, der die Prognose als „infaust“ bezeichnete, der attestierte, mit einer lebensbedrohlichen Krisis sei jederzeit zu rechnen, die angesichts des desolaten Gesamtzustandes zum Tode führen könne.

Niemand hat ihn erhört.

In den Morgenstunden des 10. April 2012 hat Willis Herz aufgehört zu schlagen. Er ist gestorben!

Trauriger Einzelfall?



Nein, es ist kein Einzelfall, von dem hier berichtet wird, sondern es ist der symptomatische Umgang von Staat und Justiz mit einem Marginalisierten. So wie ihm ergeht es unzähligen anderen Menschen – und erst wenn die Marginalisierten, die rechnerisch in der absoluten Mehrheit sind, sich zusammen schließen und bereit sind sich zu wehren, zur Tat zu schreiten, ihre Würde und ihr Mensch-Sein zu verteidigen gegenüber jenen, die ihnen das Mensch-Sein verweigern, auf die Straßen gehen, wie am 31. März weltweit, wird sich etwas ändern.





Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

http://www.freedom-for-thomas.de

https://freedomforthomas.wordpress.com

Thomas Meyer-Falk: HIV-Gefangener ringt mit dem Tod


faust-durchs-gitterSchon mehrmals berichtete ich über „Willi aus Bruchsal“, den 45-jährigen, HIV-positiven Gefangenen in der JVA Bruchsal (zuletzt in der Sonderausgabe der Roten Hilfe zum 18.3.2012).

http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-tod-und-sterben-im-gefaengnis
http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-tod-und-sterben-im-gefaengnis


Willi hatte sich 1996 beim Drogenkonsum im Gefängnis mit HIV infiziert, da die benutzte Nadel nicht ausreichend desinfiziert worden war. Da sich sein Gesundheitszustand zunehmend verschlechterte, kämpfte er seit Anfang 2011 um seine Freilassung, um ein menschenwürdiges Sterben in Freiheit.

Verzögerungstaktik durch Landgericht Karlsruhe

Seit Sommer 2011 lag dem Landgericht ein Antrag auf Freilassung wegen Vollzugsuntauglichkeit vor; die zuständige Richterin meldete sich monatelang gar nicht, als dann ein Anwalt eingeschaltet wurde, weigerte sie sich strikt, diesen (auf Staatskosten) zum Pflichtverteidiger zu bestellen, da die Sach- und Rechtslage einfach sei. Als der Anwalt sie erstmals telefonisch erreichen konnte, bestand ihre erste Reaktion darin, sich bei dem Anwalt über ihre überbordende Arbeitslast bei Gericht zu beklagen, als Begründung für das Ausbleiben einer Entscheidung über Willis Gesuch.

Der Tod erledigt sein Geschäft

Nach dem Willi zwischenzeitlich auch von einem Psychiater begutachtet worden war, denn das Gericht wähnte in Willi eine mögliche Gefahr für die Allgemeinheit, und dieser zu dem Schluss kam, eine Entlassung in eine betreute Einrichtung sei vertretbar, schöpfte Willi Hoffnung. Diese verflog allerdings ebenso rasch mit jeder neu eintreffenden Absage von angeschriebenen Einrichtungen.

Seit knapp zwei Wochen ging es ihm zunehmend schlechter, so dass der Arzt der JVA Willis Wunsch unterstützte, des Nachts mit einem Mitgefangenen zusammen geschlossen zu werden. So verbrachte A. nun jede Nacht auf einer Matratze, die auf dem Boden lag, in Willis Zelle.

Ostermontag jedoch war Willis Zustand derart schlecht, er war zeitlich und örtlich desorientiert, hatte Halluzinationen, phasenweise reagierte er gar nicht, Wasser in Lunge und Bauch erschwerten die Atmung, dass „Alarm“ ausgelöst wurde, als er bei der Mittagessensausgabe leblos im Bett gefunden wurde. Noch Minuten zuvor hatte ich selbst mit ihm gesprochen, soweit man seine leisen, kaum verständlichen Worte als Gespräch bezeichnen möchte.

Und so wurde Willi ins städtische Krankenhaus notverlegt, dort wurde eine akute Lungenentzündung festgestellt. Vorsorglich wurde seine nächste Angehörige (die Mutter) telefonisch informiert; eine Rückkehr in die Anstalt ist wenig wahrscheinlich, da er mutmaßlich diesen letzten Kampf nicht gewinnen wird.

Jeder verweigerte Willi ein Sterben in Freiheit

Willi hatte den GRÜNEN Ministerpräsidenten Kretschmann um einen Gnadenakt gebeten. Willi hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg um Haftentlassung wegen Vollzugsuntauglichkeit gebeten. Willi hatte das Landgericht Karlsruhe um Haftentlassung ersucht. Alles auch unterstützt vom Gefängnisarzt, der die Prognose als „infaust“ bezeichnete, der attestierte, mit einer lebensbedrohlichen Krisis sei jederzeit zu rechnen, die angesichts des desolaten Gesamtzustandes zum Tode führen könne.
Niemand hat ihn erhört.
In den Morgenstunden des 10. April 2012 hat Willis Herz aufgehört zu schlagen. Er ist gestorben!

Trauriger Einzelfall?

Nein, es ist kein Einzelfall, von dem hier berichtet wird, sondern es ist der symptomatische Umgang von Staat und Justiz mit einem Marginalisierten. So wie ihm ergeht es unzähligen anderen Menschen – und erst wenn die Marginalisierten, die rechnerisch in der absoluten Mehrheit sind, sich zusammen schließen und bereit sind sich zu wehren, zur Tat zu schreiten, ihre Würde und ihr Mensch-Sein zu verteidigen gegenüber jenen, die ihnen das Mensch-Sein verweigern, auf die Straßen gehen, wie am 31. März weltweit, wird sich etwas ändern.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com



http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-hiv-gefangener-ringt-mit-dem-tod

venerdì 30 marzo 2012

Thomas Meyer-Falk: Etappensieg für Wiesenhof!


An anderer Stelle berichtete ich vor kurzem über Unterlagen, betreffend die Firma Wiesenhof: bekannt durch Funk und Fernsehen, sowie Printmedien im Zusammenhang mit Fragen, wie ernst es der Geflügelprodukte-Spezialist mit lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nimmt. Zuletzt hatte McDonalds einen, nach Unternehmensangaben nur vorübergehenden, Lieferstopp für Fleisch der Unternehmensgruppe bekannt gemacht.

http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-system-wiesenhof

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/reaktion-auf-hygienemaengel-mcdonalds-kauft-keine-huehner-mehr-von-wiesenhof-1.1305366


Landkreis Straubing

Nicht nur im sachsen-anhaltinischen Möckern hat Wiesenhof einen Betrieb, sondern auch im schönen Süden, in Bayern, genauer gesagt in Bogen. Dort hat eine Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG, zu der Wiesenhof gehört, ihren Sitz.
Allerdings lehnt es das Landratsamt Straubing-Bogen, Referat „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verbraucherschutz“, in Gestalt von Frau Regierungsrätin Fuchs, ab, Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße mitzuteilen.


Die Entscheidung vom 22.03.2012

Auf immerhin sieben Seiten führt Frau Fuchs aus Straubing in Ihrem Bescheid aus, weshalb mir keine Auskünfte über die dort vorhandenen Informationen zu lebensmittelrechtlichen Verstößen im Betrieb in Bogen erteilt werden würden.
Zugute zu halten ist Frau Fuchs, dass sie sich in immerhin drei Punkten ihrer Entscheidung nicht auf die Seite von Wiesenhof und ihren Anwälten stellt. Alleine der Umstand, dass ich in Haft sitze, mache meinen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz noch nicht rechtsmissbräuchlich.
Unzutreffend sei auch der Vortrag der Firma Wiesenhof, bzw. deren Vertreter, dass das Landratsamt Straubing-Bogen über keine Informationen verfüge. Das Gegenteil sei der Fall.
Allerdings seien meine Motive „sachfremd“ und mithin „rechtsmissbräuchlich“.

Was heißt hier „rechtsmissbräuchlich“?

Nach Ansicht von Frau Regierungsrätin Fuchs sei mein Motiv für die Antragstellung auf Zugang zu den entsprechenden Informationen nicht (mehr) von Sinn und Zweck des Gesetzes gedeckt. Zu diesem Schluss kam die Beamtin, nachdem sie meine Berichte über Wiesenhof im Internet gelesen hatte.

In ihrem Bescheid zitiert sie auf über einer Seite aus meinen Beiträgen und verweist auf meine Webseite sowie die Tatsache, dass meine Beiträge auch teilweise (u.a. auf www.abc-berlin.net) auf „Internet-Plattformen hinterlegt“ seien. Daraus werde ersichtlich, wie ich zu Wiesenhof stünde. Meine Berichterstattung sei „derart kritisch, (und) teilweise eindeutig negativ“, dass nach „allgemeiner Lebenserfahrung Produkte dieser Firma“ für mich nicht mehr in Frage kämen, mithin könne es mir nur darum gehen, „weiteres Material gegen die Firma zu sammeln und zu veröffentlichen.“ Hierfür sei jedoch das Verbraucherinformationsgesetz nicht geschaffen.

Bewertung

Hier hat Wiesenhof einen Punktsieg errungen; und die – bundesweit bekannte – bayerische Verwaltung hat in kreativer Anwendung, bzw. Interpretation des Verbraucherinformationsgesetzes für alle Antragsteller das Gesetz ausgehebelt, die es wagen, kritisch über den Milliardenkonzern zu berichten. Offenbar haben nur VerbraucherInnen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die widerspruchslos die Produkte verspeisen, möglichst den Hersteller lobpreisen, ihn aber bitte nicht kritisieren. Wobei, dies sei noch angemerkt, meine Berichte lediglich in der Wiedergabe amtlicher Unterlagen bestanden.

Wohl bekomm’s!

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
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http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-etappensieg-fuer-wiesenhof

sabato 10 marzo 2012

Thomas Meyer-Falk: System Wiesenhof?


Angestoßen von den kritischen Berichten über die Firma Wiesenhof, diese vertreibt u.a. Geflügelprodukte, bat ich im Mai 2011 das Landesverwaltungsamt (LVWA) um Informationen über Verstöße besagter Firma gegen das Lebensmittelrecht. Über die, freundlich formuliert, forsche Art der anwaltlichen Vertreter besagter Firma, sich gegen meinen Antrag zur Wehr zu setzen, berichtete ich an anderer Stelle schon mehrfach (1, 2). Heute soll es um Unterlagen gehen, die das LVWA in einem Rechtsstreit dem Verwaltungsgericht Halle vorlegte.

http://www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de/
http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-wiesenhof-lebensmittelrecht
http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-wiesenhof-teil-2

Der Rechtsstreit

Das LVWA hatte mir das Recht eingeräumt, mich über die lebensmittelrechtlichen Verstöße Wiesenhofs zu informieren. Der tatsächliche Informationszugang (auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes) erfolgt jedoch erst, wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist.

Da die Firma Wiesenhof den Bescheid angefochten hat, ist zur Zeit beim VG Halle ein Verfahren anhängig (Az. 1 A 242/11 HAL), in welchem Wiesenhof versucht den Bescheid des LVWA aufheben zu lassen.

http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/vg-hal

Unterlagen des LVWA

Mit Klageerwiderung vom 21.02.2012 legte die Behörde mehrere Beweismittel vor, von welchen hier nun die Rede sein soll.

1.) Zulassungsbescheid vom 26.08.2010

Mit diesem Bescheid wurde 2010 dem Betrieb „Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH“ die Zulassung erteilt für das Schlachten von Geflügel, das Zerlegen von Geflügelfleisch, sowie das Verarbeiten desselben. Die Zulassung wurde jedoch mit einem 8 Punkte umfassenden Katalog von Nebenbestimmungen versehen. Unter Androhung von Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 50.000 Euro wurde dem Betreiber auferlegt, Sorge zu tragen, dass während des „Ausnehmens der Tiere (…keine…) Magen- oder Darmflüssigkeit ausläuft“.
Selbst scheinbare Selbstverständlichkeiten, wie „die Bodenbeläge sind sauber und instand zu halten“ wurden, im Falle eines jeden Verstoßes, mit der Zwangsgeldandrohung von 10.000 Euro belegt. 50.000 Euro Zwangsgeld drohen, sollte das „gewonnene, frische Fleisch (nicht) so schnell wie möglich auf eine Temperatur von maximal +4 Grad Celsius“ abgekühlt werden.

Angefügt war dem Zulassungsbescheid ein „Protokoll“ einer Kontrolle des Betriebs in Möckern vom 11.08.2010, wonach in 14 Bereichen „Feststellungen“ getroffen worden seien, angefangen bei „Rost an verschiedenen Trägerkonstruktionen“, „Wandschäden“, „verrostete Radaufhängung an Aluminiumwagen“, verschmutzten Fußböden, schadhaftem Wandanstrich, und so weiter.

2.) Schreiben des Landratsamtes Lichtenfeld vom 17.11.2011

Das Landratsamt übermittelte einer anderen Behörde ein Gutachten über eine vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersuchte Probe eines Wiesenhof-Produktes, und zwar eines „Deutschen Hähnchens Handelsklasse A“. In der Probe wurden Campylobacter nachgewiesen, welche, so das Gutachten, S. 2, „nach einer Inkubationszeit von 2 bis 5 Tagen akute Erkrankungsfälle mit z.T. blutigem Durchfall, Fieber, Bauchscherzen, Erbrechen sowie Kopf- und Muskelschmerzen verursachen“. Folglich stufte die Untersuchungsbehörde die Probe „im vorliegenden rohen Zustand als gesundheitsschädlich“ ein, merkte jedoch einschränkend an, dass wenn man das Hähnchen durcherhitze, dies zur „sicheren Abtötung dieser Keime“ führe, weshalb ein „Verkehrsverbot nicht notwendig“ sei.
Des weiteren wurden in der Probe E-Coli-Bakterien nachgewiesen, dies in einer Höhe, die über einem Richtwert liege und deshalb zu „Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation“ in dem verarbeitenden Betrieb Anlass gebe.

3.) Verfügung vom 02.08.2011 des LVWA Halle

Durchaus spektakulär kann die Verfügung vom 02.08.2011 genannt werden, wurde doch dort der Firma Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, die oben erwähnte Zulassung vom 26.08.2010 auf das Inverkehrbringen von Geflügelfleisch in tiefgefrorenem Zustand „beschränkt“ und ferner die Auflage gemacht, dass die Schlachtkörper, die „zu Tiefkühlfleisch verarbeitet werden sollen, nach dem Austritt aus der Sprühkühlung innerhalb von 30 Minuten verpackt werden.“ Schlachtkörper, die „nicht nach 30 Minuten verpackt sind, gelten als verworfen“.
All das garnierte das LVWA mit der Androhung von Zwangsgeld von je 100.000 Euro, sollte die Firma den Punkten „nicht nachkommen“.

Der Begründung dieser Verfügung konnte entnommen werden, dass wegen der Nichteinhaltung der weiter oben erwähnten Auflage der Abkühlung auf höchstens +4 Grad Celsius das Unternehmen schon 50.000 Euro Zwangsgeld zahlen musste, und erst nachdem „die Oberfinanzdirektion Magdeburg zur Beitreibung des Zwangsgeldes ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet hat“, das Zwangsgeld gezahlt wurde. Soweit Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH auch die Produktionsrichtung „Bratfertig“ betreibe, sei dies wegen der „Gefahr einer Vermehrung auch pathogener Keime“ nicht mehr zuzulassen.

Ob das Unternehmen diese Verfügung angefochten hat, ist mir nicht bekannt.

Vorfall am 29.02.2012

Bekanntermaßen sitze ich in Haft. In den Vormittagsstunden des 29.02.2012 suchte mich der Vollzugsbeamte G. in der Zelle auf. Er unterrichtete mich, dass jemand der Kanzlei Berding und Partner angerufen und mitgeteilt habe, mir seien wohl versehentlich seitens des Verwaltungsgerichts Halle Unterlagen zugestellt worden, die nicht für meine Augen bestimmt gewesen seien. Da ich nicht unter Vormundschaft der Haftanstalt stehe, bestand ich darauf, dass der Kanzlei keinerlei Auskünfte erteilt werden dürften.

Sollte tatsächlich ein Vertreter der Anwaltskanzlei, von dieser war eingangs die Rede, denn die vertritt Wiesenhof, in der Anstalt angerufen haben, wäre dies gelinde gesagt eine recht eigenwillige Vorgehensweise. Hatte mir doch das Verwaltungsgericht, wie es meinem Recht als Beteiligter des Verfahrens entspricht, die Klageerwiderung des LVWA, nebst der vom LVWA dem Schriftsatz angefügten und in Bezug genommenen Anlagen übermittelt.

Freilich mag es für Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH nicht gerade das Ansehen steigern, wenn bekannt wird, wie eine Probe ihres Produkts durch ein amtliches Institut bewertet worden ist, wobei damit, dies der Vollständigkeit halber, noch nichts ausgesagt ist über die übrigen Produkte der Firma. Auch die Einschränkung der Zulassung des Betriebs ist wohl nichts, was ein Unternehmen gerne von sich aus der Öffentlichkeit mitteilt, zumal wenn, wie hier, die Firma im Fokus der kritischen Öffentlichkeit steht und schon Gegenstand einer ARD-Dokumentation war.

Ausblick

Nun bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit vor dem VG weitergeht und ob Wiesenhof den Klageerwiderungs-Schriftsatz des LVWA, in welchem das LVWA dem Unternehmen gleich auf Seite 2 vorwirft: „bei dem Schlachtbetrieb der Klägerin“ handelt es sich „um einen Betrieb, der häufigen Beanstandungen nicht nur durch nationale Behörden, sondern auch durch Behörden der EU, unterliegt“, zum Anlass weiterer rechtlicher Schritte gegen das Amt und auch das Land Sachsen-Anhalt nehmen wird.

Thomas Meyer-Falk
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domenica 26 febbraio 2012

Thomas Meyer-Falk: Zwangsmedikation in Psychiatrien


Immer wieder kommt es auch in forensischen Psychiatrien, also dort, wo Menschen, denen strafbares Verhalten vorgeworfen wurde, die aber mangels oder wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit zur Unterbringung im „Maßregelvollzug“ anstatt zur Inhaftierung in einem Gefängnis verurteilt worden sind, zu Übergriffen auch in Form von Zwangsmedikation.
Beispiel Baden-Württemberg

§ 8 Abs. 2 des Unterbringungsgesetzes verpflichtet die Untergebrachten „diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu duldn, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln (…)“.

In einer weiteren Bestimmung (§ 12 a.a.O.) wird den Ärztinnen und Ärzten in den Psychiatrien des Landes das Recht eingeräumt „unmittelbaren Zwang“ anzuordnen, sprich auch Medikamente ggf. per Spritze verabreichen zu lassen.

Da stürzen sich dann mehrere Pfleger auf einen Patienten oder eine Patientin, pressen sie auf den Boden oder ins Bett und spritzen bspw. Neuroleptika.

Petition an den Landtag von Baden-Württemberg

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 23.03.2011 eine vergleichbare Regelung in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärte (Az. 2 BvR 882/09) und die Presse darüber berichtete, dass auch in Baden-Württemberg PatientInnen ggf. gefesselt und zwangsweise (wie man so sagt) „abgespritzt“ würden, bat ich den Petitionsausschuss, nunmehr von der Mehrheit von SPD/GRÜNEN besetzt, nachdem diese die Landtagswahlen im März 2011 gewonnen hatten, zu prüfen, ob nicht diese menschenrechtswidrige Praxis sofort einzustellen sei.
Gerade die GRÜNEN gerieren sich ja besonders gerne als Vorkämpfer für Menschenrechte und zu Oppositionszeiten hatten sie gelegentlich durchaus ein offenes Ohr für die Belange inhaftierter Menschen.

Beschluss des Landtages vom 10.11.2011

Der Landtag hat dann in seiner 18. Sitzung am 10.11.2011 beschlossen, dass meiner Petition „nicht abgeholfen“ werden könne (vgl. Drucksache 15/779; dort 6. Petition 15/200 betr. Strafvollzug); die Mehrheit von GRÜNEN und SPD betonte, dass die Entscheidung des BVerfG vom März 2011 für Baden-Württemberg keine „unmittelbaren Auswirkungen“ entfalte, da sie die Rechtslage in Rheinland-Pfalz betreffe.

Sodann betonte die Mehrheit von GRÜNEN/SPD, dass die zwangsweise Gabe von Neuroleptika in der Tat „auch bei (…) neurotischen oder persönlichkeits-entwicklungsbedingten Störungen“ sinnvoll sein könne, wobei hiergegen keine Bedenken bestünden, da „es sich bei Neuroleptika um eine der weltweit am häufigsten verordneten Medikamentengruppen“ handele, deren Nutzen „bei weitem etwaige seltene Risiken“ überwöge. Schlussendlich würden die Ärztinnen und Ärzte in den Psychiatrien „mit großer Umsicht“ die Zwangsmedikation verordnen und durchführen.

Keine Stellungnahmen von GRÜNEN

Im Dezember 2011 und Januar 2012 bemühte ich mich vergeblich um Stellungnahmen der GRÜNEN, u.a. auch von Ministerpräsident Kretschmann. Ich hatte nämlich die GRÜNEN mit dem von ihnen in o.g. Landtagsbeschluss geflissentlich verschwiegenen Umstand konfrontiert, dass schon am 12.10.2011 (Az. 2 BvR 633/11) das Bundesverfassungsgericht eben diese Praxis, die die GRÜNEN so vehement verteidigten, auch für Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärten!

Weshalb, so frug ich, habe gerade die GRÜNE-Partei dem Parlament verschwiegen, dass die von ihr gebilligte Praxis des „Abspritzens“ von hilflos dem Personal ausgelieferten PatientInnen in dieser Form auch für Baden-Württemberg vom Bundesverfassungsgericht für „unvereinbar“ mit dem Grundgesetz, für „nichtig“ erklärt worden sei?

Eine Reaktion erfolgte nicht. Vielleicht weil man sich ertappt fühlte; die selbsterklärte Menschenrechtspartei, die sich gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auflehnt? Die es billigt, dass wehrlos den Ärztinnen und Ärzten ausgelieferte Menschen brutal gefesselt, fixiert auf den Boden oder das Bett gepresst werden und man ihnen dann eine Spritze ins Fleisch jagt, gefüllt mit Neuroleptika (1; 2), die zu schweren motorischen Ausfallerscheinungen, zu Krämpfen im Schlundbereich (mit Gefahr der Erstickung), die zu einer Einschränkung im Denken und Fühlen führen können. Eine Spritze nach der anderen, bis der Widerstandswille gebrochen ist und die PatientInnen sich so konform verhalten wie es den ÄrztInnen beliebt!?

http://www.antipsychiatrieverlag.de/artikel/gesundheit/symposium_10_jahre.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Neuroleptika#Unerw.C3.BCnschte_Wirkungen

Warum sonst schweigt der grüne Ministerpräsident? Warum sonst weigern sich die GRÜNEN sich zu dem von ihnen selbst verabschiedeten und auch zu verantwortenden Beschluss des Landtages vom 10.11.2011 zu äußern?

Nachspiel am 20.02.2012 (Rosenmontag)

Für den 20.02.2012 hatte sich selbst eingeladen: Herr Jürgen Filius, seines Zeichens GRÜNER Landtagsabgeordneter und Strafvollzugsbeauftragter seiner Fraktion im Stuttgarter Landtag

http://juergen-filius.de/

Rosenmontag, Tag der Närrinnen und Narren, wie passend! Auf die Frage meinerseits, wie er zu dem Landtagsbeschluss und der Tatsache stehe, dass das Bundesverfassungsgericht die Praxis in Baden-Württemberg, Psychopharmaka zwangsweise zu verabreichen, verboten habe, kam der Politiker zum Vorschein.

Erster Schritt: am Thema vorbei argumentieren. Wobei auch das mitunter erhellend sein kann. Filius berichtete aus einem Gespräch mit dem Leiter der JVA, Thomas Müller, wonach in der Vollzugsanstalt immer mehr Psychopharmaka verordnet würden, nur so sei der „harte Haftalltag“ für viele auszuhalten.
Mein Einwand, man möge dann vielleicht die Haftbedingungen verbessern, verfing – selbstverständlich – nicht und führte zu einer weiteren Verschiebung des eigentlichen Gesprächsthemas. Nun sprach Filius über die Reform der Lebensbedingungen in der Sicherungsverwahrung und der erheblichen Ausweitung therapeutischer Behandlung dieser Klientel.

Zweiter und letzter Schritt: aufstehen und das Gespräch für beendet erklären, freilich nicht ohne noch einen „schönen Tag“ zu wünschen und noch ein, zwei Worte zur Demokratie zu verlieren, und welche hohe Bedeutung gerade für die GRÜNE-Partei die Demokratie habe.

Alles in allem eine fast für eine Karnevalsveranstaltung geeignete Vorführung, wäre nicht das Thema so ernst und traurig und der Ort des Gesprächs, die Justizvollzugsanstalt, so trist.

Ausblick

Legt man die kritiklose Billigung des „Abspritzens“ von wehrlosen Menschen in den Psychiatrien, welche in dem Landtagsbeschluss vom 10.11.2011 zum Ausdruck kommt, zu Grunde, kann einem angst und bange werden. Die Anti-Psychiatrie-Bewegung lehnt jegliche Zwangsmedikation ab, auch im Fall von akuten Psychosen. Selbst wenn über letzteres dann immer noch (heftig) gestritten werden kann, die Zwangsmedikation von lediglich neurotischen Menschen, um so angeblich den „therapeutischen Zugang“ zu erleichtern, ist gänzlich inakzeptabel. Eine solche Praxis eröffnet nämlich letztlich die Möglichkeit jeden Menschen, der nicht in die Vorstellungswelt des Personals passt, medikamentös zu „behandeln“.

http://www.zwangspsychiatrie.de/

Wenn sich dann GRÜNE und SPD hinstellen, obwohl schon einen Monat zuvor das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt hat, und betonen, wie angeblich verantwortungsvoll die ÄrztInnen des Landes mit dem „Abspritzen“ wehrloser Menschen umgingen, klingt das wie Hohn.

Vielleicht schafft es eine kritische Öffentlichkeit, die grün/rote Koalition im Stuttgarter Landtag von ihrem Irrweg abzubringen.

Thomas Meyer-Falk
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giovedì 16 febbraio 2012

Thomas Meyer-Falk: Privatisierung des Knastsystems


Die Tendenz zur Ökonomisierung des Sozialen, aber auch der Verbrechenskontrolle und nun auch des Strafvollzugs wird im 21.Jahrhundert weiter zunehmen.

Erst vor wenigen Wochen urteilte das Bundesverfassungsgericht, daß die in Hessen erfolgte Privatisierung der forensischen Psychiatrien nicht gegen die Verfassung verstoße.

Mittlerweile gibt es quer durch die Republik immer neue Versuche Knäste, deren Bau, aber auch deren Betrieb in private Hände zu legen. Exemplarisch nennen mochte ich Hünfeld in Hessen, Burg im Osten Deutschlands und Offenburg im Südwesten.

Entscheidungen wie die des Bundesverfassungsgerichts sind Wasser auf den Mühlen der Lobbyisten, welche den Abgeordneten und Ministerien einreden, wie finanziell günstig eine jegliche Privatisierung sei. Erweist sich doch die Ökonomisierung des Vollzugs als ebenso glänzendes, wie risikoloses Geschäft für die Privatfirmen. Schuldner für Miete, Leasing und sonstige Kosten ist der Staat- und auch in Zeiten der wirtschaftlichen Krise ist kaum damit zu rechnen, daß der deutsche Staat pleite geht. Für den Nachschub der Inhaftierten sorgen die Richterinnen und Richter, denn Untersuchungen belegen, daß trotz rückläufiger Zahlen im Bereich der Kriminalität, die Strafen die die Gerichte verhängen immer länger und härter ausfallen.

Letztlich sind Bau und Betrieb eines Gefängnisses für die Firmen, wie beispielsweise KÖTTER nichts anderes als die Lizenz zum Geld drucken.

http://www.abc-berlin.net/tag/koetter-services


Unter den Folgen leiden zum einen unmittelbar die Gefangenen, da Angebote reduziert oder ganz gestrichen werden sowie immer mehr Wert auf effiziente Nutzung ihrer Arbeitskraft gelegt wird. So enthält der Plan für einen Knastneubau in der Nähe von Berlin Vorgaben und Berechnungen, wonach die meisten Insassen im produktiven Bereich einzusetzen seien und nur der geringste Teil eine Ausbildung oder Schulungsmaßnahme erfahren solle. Nur so rechnet sich der Betrieb für die Firma.

Es leiden die Angehörigen, wenn nämlich Besuchsangebote nur noch als Minimalangebot bereit gestellt werden, denn jede Kraft die mehr eingesetzt werden würde, erhöhte die Kosten, mithin die Ausgaben.

Nicht zuletzt die Angestellten von teilprivatisierten Knästen tragen auch ihre Last, denn zu niedrigen Löhnen, bei ungesicherter Arbeitsplatzsituation wird deren meist gleichfalls prekäre Lage genauso auf dem Altar der Ökonomisierung geopfert.

Irgendwoher muss ja der Gewinn für Konzerne wie BILFINGER oder KÖTTER schließlich kommen.

http://www.abc-berlin.net/tag/bilfinger-berger

Neben dieser Form der Privatisierung, die zumindest in Deutschland nur punktuell zu finden ist, gibt es den weiten Bereich, der Verlagerung von Ausgaben der Knäste hin zu den Gefangenen, beziehungsweise die Privatisierung von bestimmten, elementaren Angeboten. Das betrifft zum einen Leistungen wie die Telefonie und den Einkauf von Lebensmitteln. Hier machen Firmen wie TELIO, die bundesweit in Knästen vertreten sind, hohe Gewinne und Gefangene zahlen, je nach Land oder Region in welcher sie anrufen wollen weit über einen Euro pro Minute Telefonat. Oder auch MASSAK, ein bayrischer Lebensmittelhändler der in mehr als über 50 Knästen die Gefangenen mit Lebensmitteln versorgt, dies jedoch zu Preisen oftmals jenseits von Gut und Böse.

http://www.abc-berlin.net/tag/telio
http://www.abc-berlin.net/tag/massak

Zum anderen werden die Inhaftierten zunehmend in Form sogenannter Kostenbeteiligungen zu Ausgaben für den Strom oder auch die Medikamente heran gezogen. Dies dann auch noch mit dem recht perfiden Argument, das Strafvollzugsgesetz fordere eine Angleichung der Lebensverhältnisse von Freiheit und Knast.

Noch haben wir in Deutschland keine Zustande wie in den USA oder Großbritannien aber die Anfange sind gemacht und müssen bekämpft werden!

Diesen Beitrag gibt es auch als Audiofile zum Anhören.

http://www.freie-radios.net/46384

Thomas Meyer-Falk
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Thomas Meyer-Falk: Hungerstreik in bayerischem Knast!


Wie die Presse Ende Januar berichtete, findet in der JVA Würzburg ein Hungerstreik von Gefangenen gegen die inakzeptablen Haftbedingungen statt, insbesondere auch für diejenigen, welche die Justiz zu den sogenannten „Russlanddeutschen“ zählt.

http://www.mainpost.de/regional/franken/Wegen-Fernsehen-und-Essen-Haeftlinge-im-Hungerstreik;art1727,6583278

http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Anstalten/JVA_Wuerzburg/

Forderungen der Hungerstreikenden

Laut Presseberichten hatte am 23.01.2012 eine größere Zahl von Inhaftierten, berichtet wurde von 125, mit einem Hungerstreik begonnen. Angesichts von circa 600 Gefangenen eine erhebliche Anzahl, fast ein Viertel!

Unter anderem kämpfen sie für substantielle Verbesserungen ihrer Lebensbedingungen; das fängt bei scheinbaren Kleinigkeiten wie angemessene Ausstattung der Anstaltsbetten an, geht über die an den Zellengittern noch zusätzlich montierten Fliegengitter, diese erschweren den Lichteinfall, den Blick aus der Zelle und auch den Luftaustausch), eine abwechslungsreichere Lektüre während des Arrestes (bei Verstößen innerhalb der JVA kann die Anstaltsleitung bis zu 4 Wochen „Arrest“, zu verbringen in einer kahlen Zelle, anordnen. Bislang darf man lediglich die Bibel – oder den Koran – als Lektüre mit in die Arrestzelle nehmen) und offenbar auch eine Beendigung der Diskriminierung der Gruppe der „Russlanddeutschen“ Gefangenen.

Exkurs: „Russlanddeutsche“ Gefangene, bzw. „Aussiedler“

Im Rahmen des Zuzugs von Menschen aus dem Raum ehemaliger Sowjetstaaten in die BRD stieg gerade in den 1990er-Jahren der Anteil sogenannter „Aussiedler“ unter den Inhaftierten stark an. Vielfach schon als Kinder nach Deutschland gekommen, galten sie hier, nicht selten untergebracht in ghettoartigen Siedlungen, als die „Scheiß-Russen“; wobei sie zuvor in den GUS-Staaten (z.B. Kasachstan, Ukraine, woher ein großer Teil der Betroffenen stammte) häufig als die „Scheiß-Deutschen“ galten und dort schon Diskriminierung erfuhren.

Jedenfalls bildeten sich in den Gefängnissen Gruppierungen von „Aussiedlern“, die sich nach außen durchaus abschotteten. Sie sprachen ihre eigene Sprache, verweigerten jegliche Kooperation mit der Justiz und pflegten einen eigenen Ehrenkodex. Und sie verhielten sich innerhalb ihrer Gruppierung auch solidarisch. In den meisten Anstalten gibt es jemanden von ihnen, der den „Abdschjak“ verwaltet, einen gemeinsamen „Topf“: wer neu in die Anstalt kommt, erhält so sofort Tabak, Kaffee und manches mehr, braucht sich also bei niemandem etwas zu borgen.

Wegen der Abschottung nach außen und insbesondere gegenüber der Justiz geriet diese Gruppierung von Gefangenen bald in den Fokus der Sicherheitsorgane; in vielen Bundesländern bildete man bei den Landeskriminalämtern besondere Ermittlungsgruppen, die sich dann speziell mit diesen Inhaftierten beschäftigten, da sie in den Verdacht gerieten bspw. am Drogenhandel hinter Gittern maßgeblich beteiligt zu sein.

Ferner reagierten die Gefängnisleitungen mit der Verhängung besonderer Sicherung-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen gegen jeden Gefangenen, der auch nur entfernt als „Aussiedler“ gelten könnte; selbst Geburt in der BRD und beide Eltern deutsche Staatsangehörige helfen meist nicht.

Exemplarisch kann dies in der JVA Bruchsal beobachtet werden; ein besonders strenges Regime führte Direktor REHRING (heute Oberstaatsanwalt in Karlsruhe) und nur wenig subtiler geht dessen Nachfolger Thomas MÜLLER vor. Wer als „Aussiedler“ gilt, bekommt u.a. zur Auflage Briefe ausschließlich in deutscher Sprache zu versenden und zu empfangen, darf Telefonate nur in deutscher Sprache führen, was auch für Besuche gilt. Um nur die wichtigsten Maßnahmen zu nennen. Für keine andere Personengruppe in der JVA, ob „Araber“, „Muslime“, „Türken“, „Italiener“ gilt in dieser Pauschalität ein solches Regime und wird deshalb auch von den Betroffenen als besonders diskriminierend erlebt, verstärkt damit letztlich auch noch die gruppeninterne Solidarität. Sprich die Justiz fördert mit ihren Maßnahmen den Fortbestand der von ihr doch angeblich abgelehnten Subkultur der „Aussiedler“.

http://de.indymedia.org/2010/01/270866.shtml

Presseberichterstattung

Die Berichte in der Presse sind, wenig überraschend, ersichtlich unreflektiert und käuen die Justizsicht auf die erwähnte Gruppe der „Russlanddeutschen“ wider. Aber wenn es nur das wäre, sie machen den Kampf der Gefangenen auch lächerlich; exemplarisch sei die Überschrift aus Nordbayern zitiert: „Frankens Häftlinge hungern für weichere Kissen“.

http://www.nordbayern.de/region/frankens-haftlinge-hungern-fur-weichere-kissen-1.1820571?searched=true

Nicht viel besser agiert auch die Süddeutsche Zeitung, die das Klischee des angeblichen „Gruppendrucks“ innerhalb der Gruppe der Aussiedler ungeprüft übernahm und sich so letztlich als Sprachrohr des Leiters der JVA, Robert HUTTER, gerierte.

Eine kritische Reflexion und Verständnis für die Situation der Inhaftierten suchte man vergebens, bzw. sie blieb in der online-Ausgabe der SZ dann einem Leser/ einer Leserin übrig zu ergänzen, während leider die meisten der übrigen Leser(innen)kommentare das Niveau der Presse noch unterbieten.

Warum liest man nicht von den wichtigen Forderungen?

In der Presse ist von einem immerhin 15 Forderungen umfassenden Katalog die Rede; in der Berichterstattung fokussieren die Zeitungen auf „weichere Kissen“, „Hefekringel“ und ähnliche „Forderungen“; ganz offenkundig um von den dramatischen Zuständen in den Gefängnissen, insbesondere auch in der JVA Würzburg, abzulenken, wo es nämlich schon einen Hungerstreik 2011 gegeben hatte. Und um den Protest zu diffamieren und zu delegitimieren.

Würde man sich auf die desolate Situation der Gefangenen einlassen, sie würden einerseits entdämonisiert und sie würden dann zu Mitmenschen und man käme wohl nicht umhin, grundlegende Veränderungen einzufordern.

Nicht wenige Gefangene wünschen sich, dass JournalistInnen mal mit demselben Eifer recherchieren wie in der causa um den Bundespräsidenten Wulff.

Aber kein Presseorgan nimmt Notiz beispielsweise vom Sterben hinter Gittern. Ob es nun todkranke Gefangene betrifft (wie Willi), wo sich Staatsanwaltschaften und Gerichte schlicht weigern ein Sterben in Freiheit und Würde zu ermöglichen (im Fall des vorgenannten Willi konnten selbst nachdrückliche Briefe und Anrufe seines Anwaltes die zuständige Richterin am Landgericht Karlsruhe bislang nicht dazu bewegen, endlich über seinen Antrag auf Haftunterbrechung zu entscheiden, fast so als wolle sie die Sache aussitzen und würde auf die sie erlösende Todesnachricht warten). Gefangene bringen sich um: Am 10.01.2012 wurde zuletzt in Bruchsals Knast ein Gefangener nach erfolgtem Suizid in seiner Zelle gefunden.

Wenn eine Gesellschaft Menschen einsperrt, dann trifft sie die Pflicht deren Menschenwürde zu wahren (einmal unterstellt, dass das Einsperren überhaupt damit zu vereinbaren ist). Indem Menschen, die letztlich mit dem eigenen Tod drohen, denn nichts anderes bedeutet ein konsequent geführter Hungerstreik in seiner letzten und tragischen Konsequenz, der Lächerlichkeit preisgegeben werden, offenbart sich darin auch ein stückweit das Fehlen von Empathie und Mitmenschlichkeit – auch und gerade gegenüber Inhaftierten.

Umso wichtiger, dass es eine zunehmende Zahl an Menschen gibt, die sich solidarisch an die Seite der Gefangenen stellen und ihre Forderungen aufgreifen. Einzelperson, aber auch Gruppierungen (z.B. www.abc-berlin.net).

Thomas Meyer-Falk
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giovedì 26 gennaio 2012

Thomas Meyer-Falk: Das Ende der Sicherungsverwahrung – eine Rezension


Druckfrisch liegt nun seit Anfang Januar das Buch des seit Jahrzehnten im Umgang mit Gefangenen erfahrenen Sozialarbeiters und Bewährungshelfers Peter Asprion (Freiburg) vor. Auf knapp 200 Seiten, erschienen im Herder-Verlag, gibt der Autor den von Sicherungsverwahrung betroffenen Menschen ein Gesicht.

Jedoch hat Asprion dabei insbesondere die aus der SV frei gelassenen „Altfälle“ im Blick und stellt exemplarisch zwei zur Zeit in Freiburg lebende Ex-Verwahrte vor, welche nach wie vor, also nach über einem Jahr in Freiheit, von der Polizei Tag und Nacht bewacht werden. Er entdämonisiert sie nachdrücklich.

Fast ist man ein wenig verwundert, dass ein Sozialarbeiter mit der Vita Asprions, der ganz offen mit den Ideen abolitionistischer Denker sympathisiert, es zwei Jahrzehnte in einem Gefängnis ausgehalten hat, bevor er dann in die Bewährungshilfe wechselte.

Wie einen roten Faden durchzieht das Buch der eindringliche Appell, die SV abzuschaffen und vor allem die Verwahrten und Ex-Verwahrten, wie überhaupt Straftäter nicht als Dämonen anzusehen. Auf Seite 32 schreibt Asprion: „Letztlich erscheint Dämonisierung als ein Versuch des Menschen, für das Übel, das Schlechte, das Böse einen ursächlichen Grund zu finden, den man ausmerzen kann“.

Dieser Satz beschreibt deutlich ein wesentliches Moment (nicht nur, aber auch) bundesdeutscher Kriminalpolitik, wie auch Presseberichterstattung.

Sich in die Niederungen der Akten begebend, weist der Autor nach, wie selbst Gutachter, die eine Erprobung der Betroffenen im Rahmen von Vollzugslockerungen einfordern, letztlich bei Vollzugsanstalten wie gegen eine Wand laufen, die nämlich nicht das geringste Risiko einzugehen gewillt sind.

Neben den zwei ausführlichen Portraits aus der SV Entlassener, finden sich in dem Buch alle relevanten Informationen über Historie und auch statistische Entwicklung im Bereich SV kurz und prägnant auf den Punkt gebracht. Peter Asprion nimmt sich jedoch auch des für die Diskussion so wichtigen Themas der Angst an; wie gehen „wir mit unserer Angst um?“, fragt er und gibt Antworten.

Interessant sind sicherlich gleichfalls die kurzen Einblicke in die Einstellungen jener Polizeibeamter, die die beiden Ex-Verwahrten bewachen. Und gegen Ende des Buches stellt Asprion ganz eindringlich die Rationalität der Behauptung, in der Sicherungsverwahrung säße angeblich der „harte Kern der gefährlichen Täter“, in Frage.

Abgerundet wird das Buch durch einen sehr lesenswerten und analysierenden Einblick in den Verlauf von Begegnungen einer ehrenamtlichen Betreuerin, mit einem der beiden porträtierten ehemaligen Sicherungsverwahrten.

Auch wenn die Abschaffung der SV nicht zu erwarten ist, so kann Asprions Buch doch wichtige Impulse, ob zur Versachlichung, wie auch zur Vermenschlichung der Diskussion geben. Für die Anti-Knast-Arbeit ist dieser Blick eines Insiders hinter die Kulissen gewiss auch nicht zu unterschätzen.

Andererseits darf man sicherlich die Wirkung des Buches nicht überschätzen, denn es gibt mittlerweile den sogenannten „üblichen Kreis der Verdächtigen“ von Juristen und Psychiatern, die gerne auch zu öffentlichen Anhörungen im Bundestag, dort im Rechtsausschuss, geladen werden, um sich sachverständig zu geplanten Gesetzesänderungen im Strafrecht zu äußern, jedoch letztlich nur noch die Rolle eines Feigenblattes inne haben. Denn ihre Rufe nach mehr Sachlichkeit, mehr Rationalität verhallen in Politik, Medien und weiten Teilen der Justiz ungehört und unbeachtet.

Nichtsdestotrotz ist Kritik und Widerstand unerlässlich. Hierzu kann das
Buch seinen Beitrag unzweifelhaft leisten.

Biografische Angaben

Peter Asprion „Gefährliche Freiheit? Das Ende der Sicherungsverwahrung“
Herder Verlag (2012), ISBN 978-3-451-30533-7, Preis: 16,99 Euro
200 Seiten

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com

http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-das-ende-der-sicherungsverwahrung-eine-rezension

domenica 15 gennaio 2012

Abschaffung von Knästen? von Thomas Meyer-Falk


Anfang Februar diesen Jahres machten zwei aus Strafhaft entlassene Männer Schlagzeilen: der eine hatte in seinem 40jährigen Leben zwei Menschen getötet, der andere, 42 Jahre alt, Kinder vergewaltigt. Beide saßen in Ostdeutschland in Haft, gegen beide konnte aus formaljuristischen Gründen keine Sicherungsverwahrung (SV) verhängt werden. Und da sie laut Gefängnisleitung hochgradig gefährlich sein sollen, überwacht man sie Tag und Nacht, was angeblich bis zu 5000,- Euro pro Tag koste. Selbst die taz sprang auf den panikschürenden Zug auf und titelte im Innenteil: „Sehr gefährlicher Vergewaltiger frei – Er hat neun Mädchen gequält. Jetzt kommt er frei, weil die Sicherungsverwahrung erst später eingeführt wurde.“ (taz vom 05. Februar 2007)

Wer für eine Abschaffung von Knästen streitet, der bekommt Fälle wie die oben erwähnten vorgehalten, verbunden mit der empörten Frage: „Willst Du SOLCHE Leute etwa auf die Menschheit loslassen?“ Solch eine Reaktion hört man vermehrt auch im linken politischen Spektrum; trotz dem seit geraumer Zeit zu verzeichnenden Rückgang schwerer Gewaltstraftaten, steigt die Zahl der Inhaftierten kontinuierlich, und selbst in der sich doch als emanzipatorisch definierenden Linken gibt es die RuferInnen: „Wegsperren – am besten für immer.“

Politisch korrekt wird dann ergänzt, dies gelte selbstredend nur für Nazis, Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder,…

Der Wunsch nach Bestrafung, Rache oder ähnlichem steckt vielleicht in allen von uns, aber anstatt aufgeklärt und eigenverantwortlich damit umzugehen, wird sich an einigen wenigen Extremfällen abgearbeitet.
Kaum jemand käme auf die Idee nicht mehr Auto zu fahren, obwohl das Risiko im Straßenverkehr zu Tode zu kommen zigfach größer ist, als ermordet zu werden. Niemand fordert wegen der Toten auf den Straßen die Abschaffung der Autos, Busse und LKWs. So wie die Verkehrstoten Extremfälle im Straßenverkehr darstellen, verhält es sich auch mit den Tötungsdelikten bezogen auf die Gesamtheit aller Straftaten.

Im Verlaufe der Aufklärung wurden Körper- und Todesstrafen zunehmend durch das Einsperren der Delinquenten ersetzt. Dies galt als die humanere Umgehensweise mit Menschen die gesellschaftliche Normen übertraten. Auch heute gilt das „Wegschließen“ als im Grunde irgendwie akzeptabel, zumal jederman (dank BILD) weiß, in den Knästen geht es zu wie in Hotels. Dass gerade lange Haft eine subtile Form der Todesstrafe darstellt, dies will vielen nicht einleuchten. Der Mensch hinter Mauern stirbt einen langsamen seelischen und oft auch körperlichen Tod. Die radikale Todesstrafe durch Fallbeil oder Strick wurde (weitestgehend) ersetzt durch das „Einfrieren“ des/der Verurteilten hinter Gittern und Stacheldraht. Zur moralischen Rechtfertigung wird dann auf Fälle wie von Uwe K. und Frank O. – die eingangs skizziert wurden – Bezug genommen. Ein echter Ausgleich zwischen Opfer und Täter (um diese beiden Begriffe einmal zu verwenden) kann und wird auf diese Weise nicht zustande kommen. In der kapitalistischen Logik hat alles seinen Preis: im Falle des deutschen Bank Managers Ackermann kostete die Verfahrenseinstellung ihn ein paar hunderttausend Euro, im Falle Peter Hartz zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung – und in vielen anderen Fällen zwei, drei, fünf, auch 10, 20, 30, 40 Jahre Haft. Weder Geldstrafe noch Haftstrafe helfen jedoch den Opfern wirklich!

Täter wie Frank O. und Uwe K. sind eben nicht der Regelfall. Wer für Menschen wie sie (nachträglich) SV fordert, muss sich im Klaren darüber sein, damit auch zig Menschen die Freiheit zu nehmen, die gerade nicht in dieser Form straffällig wurden (beispielhaft seien Heinz S. und Ralf Sch. erwähnt. Letzterer seit nunmehr 7 Jahren in SV wegen Einbrüchen mit einem Schaden von ca. 20.000 Euro, keinerlei Personenschäden. Und Heinz S. wird im ungünstigsten Fall 2008 seine SV antreten müssen, auch ein Einbrecher, ebenfalls keine Personenschäden. Da er 65 Jahre alt ist, nun schon seit 10 Jahren in Haft – Strafhaft – sitzt, kann er sich ausmalen was ihn in der SV erwartet, wenn er sich die Situation des erwähnten Ralf vor Augen führt).

Ich behaupte nicht, dass es eine einfache Lösung gibt; Knäste jedenfalls sind keine Lösung. Für deren Abschaffung muss weiterhin gekämpft werden: von innen heraus, d.h. seitens der Inhaftierten, und auch von draußen. Denn ohne moralische – wie auch tatkräftige Hilfe von draußen – sind jene, die hinter Gittern sitzen, letztlich verloren.

Schreibt Thomas:
Thomas Meyer-Falk
zur Zeit c/o Jva Bruchsal
Schönbornstrasse 32
76646 Bruchsal
Deutschland

weitere Infos und Texte:
www.freedom-for-thomas.de

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Den Text als pdf downloaden:
http://abc-berlin.net/abcfiles/entfesselt_antiknasttexte.pdf

venerdì 6 gennaio 2012

LIBERTAD YA! PARA EL COMPAÑERO THOMAS MEYER-FALK PRISIONERO DEL ESTADO ALEMAN


Exijamos la libertad del compañero Thomas meyer-Falk, prisionero del estado alemán desde 1996

¡Libertad ya¡ solidaridad activa con todxs nuestrxs hermanxs represaliadxs por la dominación y el capitialismo

Si luchas contra el estado, si luchas por un mundo mejor, luchas por la libertad, hay una posibilidad de que te encierren en la cárcel- ese es el lugar donde me encuentro. Desde hace 15 años. En los lugares más infernales, mantenido en aislamiento por razones de seguridad, durante más de 10 años. Fui arrestado en 1996, y solo puesto en libertad en la prisión general popular en el 2007.

En Octubre de 1996 fui arrestado después de atracar un banco para recaudar dinero para proyectos revolucionarios y antiautoritarios - unos legales i otros ilegales.Fui condenado a 11 años y medio y la P. D. (Detención Preventiva, basada en una ley-Nazi de1933 que permite que el estado te mantenga bajo su custodia de por vida, alegando que creen que soy “una amenaza para la seguridad pública”). Por el hecho de haber luchado de forma activa, me han mantenido en aislamiento durante más de 10 años; he estado los últimos cuatro años en la prisión general popular, pero me niego a cooperar con el estado ni a aceptar trabajos forzados. Así que en 2009 los de la condicional no encontraron razón para ponerme en libertad. En el 2013 cumpliré mi condena y seré trasladado a otra prisión de máxima seguridad por la P.D.(Detención Preventiva). De hecho la P.D. debería haber comenzado en el 2008 pero he tenido algunos pequeños juicios en la última década por “insultar a jueces, políticos y jefes de prisión”; debido a ello tengo otros 5 años y medio (¡no es una broma¡).

No maté a ninguna persona, ni tampoco hubo heridos ( para los rehenes en el banco fue un trauma, no cerremos los ojos ante ello, pero eso fue hace más de 15 años). No sé cuánto tiempo me mantendrán en sus jaulas pero no pienso “cooperar” con ellos. Ni con el jefe de prisión, ni con el tribunal, ni con psicólogos, ni con nadie del estado.

Estoy seguro de que hay una pequeña oportunidad de que el tribunal me deje libre en los próximos 5 o más años; pero si la gente que está fuera mostrara al Gobernador que hay un fuerte movimiento y apoyo, puede que me sacaran de la jaula.

Así que realmente apreciaría si pudiérais escribir cartas y e-mails a:

Ministerpräsident (Título del gobernador en Alemania)
Mr. Kretschamann
Staatsministerium
Richard Wagner Str. 15
D-70184 Stuttgart
Germany

Fax: 0049-711-2153-340 (en fax por internet el prefijo puede aparecer +49, en vez de 0049)
Teléfono: 0049-711-21530
E-mail: poststelle@stm.bwl.de

y pedirles mi libertad¡¡

En lucha¡¡¡

Thomas meyer-Falk
c/o JVA-Zelle 3113
Schöenbornstr. 32
D- 76646 Bruchsal
Germany

http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/index2.shtml

giovedì 5 gennaio 2012

5 Years of Solitary Confinement by Thomas Feyer Falk (august 04)


A year ago I took the 4th year of continuous solitary confinement as occasion to highlight myself more closely from the viewpoint of the Human Rights Convention ("4 Jahre Isolationshaft"), and I'd also like to speak to this theme on the 5th "anniversary".

Among other things, there is, even in among the left, a confusion of expressions: isolation custody, lone custody, single cell. So, to begin with the last, the single cell is, in principle, owed to all prisoners (at least so far as the relevant penal institution was built after 1977); that is, he or she thus has a minimum amount of private space, spends the nightly cell closure alone (by which "night re-arrangements" are possible in most institutions, a prisoner lets him - or herself be included in the cell of a fellow inmate), the daytime hours, however, in social community (leisure time, compulsory work, and so forth).

Solitary confinement, in contrast, is the legal term for what is commonly referred to as Iso/Isolation custody (refer paragraph 89 of the penal code) and means the separation from all other prisoners without exception: no common leisure time. No common prison labour, no cell - shifting. A person sits 23 hours a day in a single cell and also spends the exercise hour alone (in which connection according to paragraph 89 of the penal code solitary confinement is still solitary confinement if, on occasion a prisoner takes their exercise hour, that is, walking in the prison yard, with other prisoners.)

I was arrested on the 12th October 1996 and found myself immediately in solitary, thus I could have marked the 7th anniversary in isolation, however there was in 1998 a 'relaxation' of few weeks length, whereby, on the 3rd August 2003 exactly 5 jears unbroken isolation stands.

5 years, 7 years!? What happens in such a span of time? A little baby grows up and goes to school for the first time; or after primary school the child matures in 7 years into a teenager, right in the middle of puberty, Whichever, it is a long time and you shouldn't be a claustrophobia sufferer here. But I am no martyr, no, that I am not! "Here I stand and cannot do else" said Martin Luther once; and though I have nothing in common with religion, and consequently with Luther. I nevertheless understand him and what he wanted to say with this at first glance facile sounding phrase. Certainly, I theoretically have alternative courses of action, could make 'compromises' with the justice system, and do what is referred to in prison jargon as 'sliming' - but only in theory, for I can't do anything of the sort, it would run completely against my (political) convictions.

The everyday harassment and humiliating treatments ( at this time the federal constitutional court, for example, is considering a constitutional complaint of mine, whether the weekly searches of my person, combined with complete undressing, offend against human rights) don't at all mean that I am being broken down, however, but much rather they strengthen me in my conviction that I am on the right path. We - and I mean all of us by that - may not shrink back (like cowards) or scarcely would the wind blow stormily in our faces, we would compromise with the State or the justice system.
(for example make statements to the police or the state prosecution, to get off more lightly).

http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte2/isoha/RiElU2XKAA.shtml

Death in Bruchsal Jail by Thomas Meyer Falk (august 04)


Stefan was serving a long jail sentence in Bruchsal detention facility (Justizvollstreckungsanstalt) with following security detention, as he had injured a warder in his last escape. After his arrest he sat several years in isolation, in Luebeck amongt other places, and from there he was shifted to Bruchsal, where after a few months isolation he was at least chilled out enough to take part in the junior high course in the prison school.

There I got to know him, as the schoolrooms are in the cellar of the jail and they have windows toward the prison yard. As I can leave my cell daily to walk in this yard we started to talk as he stood at the window during a break in class and saw me walking alone in a circle.

He told of his interest in Latin America (he spoke spanish too) and his hope after jail to be able eventually to live there. In the short conversations with him it occured to me that his fingers were constantly moving nervously a bit, apparently one of the possble consequences of longterm lone detention described in the literature: so called motor unrest.

His favourite author, as he informed me, was the Columbian author Gabriel Garcia Marquez, born in 1928, and one of his favourite books that writers novel "One Hundred Years of Solitude". Stefan died alone on the 23rd June 2004; he slashed his wrists and was found dead in his cell by the warders in the morning.

http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte2/isoha/R7uHaY7CyX.shtml

lunedì 2 gennaio 2012

Polemic against the Anti-Deutschen Communists


Polemic against the Anti-Deutschen Communists

Within the widely specialised spectrum of the Left in Germany is an anti-Deutsche fraction (ADF), which appears as, among other things, anti Deutsche communists.

Now there is, in principle, nothing to oppose to an "anti-Deutsche" orientation, should this be, for example, against German national megalomania a la Joseph Fisher (German foreign minister; rumoured to be a member of the Green party), Gerhard Schroeder, or Edmund Stoiber.

Even an appeal for the dismantling of all states and borders is completely understandable; but the way the anti-Deutche fraction sometimes presents itself goes a bit beyond farce occasionally, and is damaging for the whole left.

I take as an example the Israeli - Palestinian conflict. Yes, we all sit in well - nourished mid-Europe and it is easy to insult as antisemites critics of the Israeli politics which strives toward the annihilation of the Palestinians, and to line them up with the Nazis.

The ladies and gentlemen of the ADF compensate the prevailing oversatiety in the abdominal region (vulgarly, in their bellies) by a corresponding emptiness in upper body regions, and I don't just mean the head, but also and especially the heart!

For two, three, and soon four generations Palestinians have been living in camps that mock any description and which would sent the representatives of the ADF crying back to Mummy and Daddy's coat-tails, had they to live there for but a few days. Not a day goes by without gunfire and mortar explosions being audible. Death is omnipresent. Hunger, illness and water shortage predominate.

All this however does not register with the ADF. Whoever denouces these inhuman conditions, brought about by Israel, is immediately and vehemently held guilty of antisemitism .

This accusation backfires upon the ADF and for two central reasons. Firstly they must open themselves to the reproach that they deny that the Palestinians are Semites, too. That means that it is simply intellectual nonsense to accuse of, or impute antisemitism to, those who point out the suffering of these people.

Secondly the the suspicion arises that at least some of the ADF bear an antisemitic problem of their own, for Freud ( the founder of psychoanalysis) pointed out 'projection'; a defence mechanism by which we can imagine a set of events whereby one's OWN mistakes (or wishes) are attributed to another.
Obviously can, may, and must the politics of the Palestinians be critically examined in the framework of their intifada and suicide attacks. That changes not a bit, though, that there are political currents (and Sharon is one of their representatives) who aim for an obliteration of the Palestinians and work towards it!

To criticise this and denounce it is not only the right of a (of each and every) leftist, but also a duty!

For the liberation of the Palestinians from the yoke of subjection!

Against an eradication policy a la Sharon!

For a peaceful co-existence of Israelis and Palestinians!


http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte2/inpol/zMBvVHxhDW.shtml

sabato 31 dicembre 2011

Exijamos la libertad del compañero Thomas Meyer-Falk, prisionero del estado alemán desde 1996


Public appeal from German antiauthoritarian prisoner Thomas Meyer-Falk
From Hommodolars Contrainformación (December 27, 2011) via Cruz Negra Anarquista de Mexico:
http://hommodolars.org/web/spip.php?article4391
http://abajolosmuros.jimdo.com/

OCTOBER 2011

If you struggle against the state, if you struggle for a better world, if you struggle for liberty, then there is a possibility that they will lock you up in prison, which is where I’ve been for the last 15 years. For over 10 years, I’ve been in the most hellish places, kept in solitary confinement for security reasons. I was arrested in 1996, yet it wasn’t until 2007 that I was finally allowed to circulate among the general prison population.

In October 1996, I was arrested after robbing a bank to collect money for revolutionary antiauthoritarian projects—some legal and others illegal. I was sentenced to 11 years and 6 months, as well as PD (Preventive Detention, based on a 1933 Nazi law that allows the state to keep you in custody for life as long as it believes you are a “threat to public safety”). Due to the fact that my form of struggle was an active one, they kept me in solitary confinement for over 10 years. I have been in the general prison population for the last four years, but I refuse to cooperate with the state or accept forced labor. That’s why the parole board found no reason to release me in 2009. I will complete my sentence in 2013, at which point I will be transferred to another maximum-security prison for PD. In fact, PD should have begun in 2008, but I had another five years and six months added to my sentence for a few minor infractions over the past decade, like “insulting judges, politicians, and wardens” (no joke!).

I didn’t kill anyone, nor were there any wounded (we can’t close our eyes to the fact that it was a trauma for the hostages in the bank, but that was over 15 years ago). I don’t know how much longer they will keep me in their jails, but I’m not thinking about “cooperating” with them—not the warden, the court, the psychologists, or anyone from the state.

I’m sure there is a slight chance that the court will release me within the next five years or so, but if people on the outside were to show the Governor that there is a strong support movement, they just might let me out of jail sooner.

Therefore, I would really appreciate it if you could write letters and e-mails requesting my release to:

Ministerpräsident Mr. Kretschamann
Staatsministerium
Richard Wagner Str. 15
D-70184 Stuttgart
Germany
Fax: 0049-711-2153-340 (the prefix can sometimes appear as +49 instead of 0049)
Phone: 0049-711-21530 (the prefix can sometimes appear as +49 instead of 0049)
E-mail: spazialtri@autoproduzioni.net

In struggle!

—Thomas Meyer-Falk
c/o JVA-Zelle 3113
Schöenbornstr. 32
D-76646 Bruchsal
Germany

http://thisisourjob.noblogs.org/



Si luchas contra el estado, si luchas por un mundo mejor, luchas por la libertad, hay una posibilidad de que te encierren en la cárcel- ese es el lugar donde me encuentro. Desde hace 15 años. En los lugares más infernales, mantenido en aislamiento por razones de seguridad, durante más de 10 años. Fui arrestado en 1996, y solo puesto en libertad en la prisión general popular en el 2007.



En Octubre de 1996 fui arrestado después de atracar un banco para recaudar dinero para proyectos revolucionarios y antiautoritarios – unos legales i otros ilegales.Fui condenado a 11 años y medio y la P. D. (Detención Preventiva, basada en una ley-Nazi de1933 que permite que el estado te mantenga bajo su custodia de por vida, alegando que creen que soy “una amenaza para la seguridad pública”). Por el hecho de haber luchado de forma activa, me han mantenido en aislamiento durante más de 10 años; he estado los últimos cuatro años en la prisión general popular, pero me niego a

cooperar con el estado ni a aceptar trabajos forzados. Así que en 2009 los de la condicional no encontraron razón para ponerme en libertad. En el 2013 cumpliré mi condena y seré trasladado a otra prisión de máxima seguridad

por la P.D.(Detención Preventiva). De hecho la P.D. debería haber comenzado en el 2008 pero he tenido algunos pequeños juicios en la última década por “insultar a jueces, políticos y jefes de prisión”; debido a ello tengo

otros 5 años y medio (¡no es una broma¡).



No maté a ninguna persona, ni tampoco hubo heridos ( para los rehenes en el banco fue un trauma, no cerremos los ojos ante ello, pero eso fue hace más de 15 años). No sé cuánto tiempo me mantendrán en sus jaulas pero no pienso

“cooperar” con ellos. Ni con el jefe de prisión, ni con el tribunal, ni con psicólogos, ni con nadie del estado.



Estoy seguro de que hay una pequeña oportunidad de que el tribunal me deje libre en los próximos 5 o más años; pero si la gente que está fuera mostrara al Gobernador que hay un fuerte movimiento y apoyo, puede que me

sacaran de la jaula.



Así que realmente apreciaría si pudiérais escribir cartas y e-mails a:



Ministerpräsident (Título del gobernador en Alemania)

Mr. Kretschamann

Staatsministerium

Richard Wagner Str. 15

D-70184 Stuttgart

Germany



Fax: 0049-711-2153-340 (en fax por internet el prefijo puede aparecer +49,

en vez de 0049)

Teléfono: 0049-711-21530

E-mail: poststelle@stm.bwl.de



y pedirles mi libertad¡¡



En lucha¡¡¡



Thomas meyer-Falk

c/o JVA-Zelle 3113

Schöenbornstr. 32

D- 76646 Bruchsal

Germany



OCTUBRE 2011