venerdì 6 aprile 2012

“Die ‘stille SMS’ ist nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt”


Matthias Monroy

Im Interview mit Telepolis erklärt der Experte für Strafrecht und Strafverfahrensrecht Tobias Singelnstein, warum die heimlichen Ortungsmaßnahmen quer zur bundesdeutschen Rechtsetzung liegen

Seit letztem Herbst wird offenkundig, wie extensiv Bundesbehördenebenso wie Landeskriminalämter Mobiltelefone mit sogenannten “stillen SMS” als Ortungswanze nutzt.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708102.pdf

http://www.andrej-hunko.de/component/docman/doc_download/173-antwort-kleine-anfrage-stille-sms

Die Maßnahme wird von Datenschützern kritisiert: Der Versand der heimlichen Mitteilungen wird etwa in Niedersachsen durch einen privaten Anbieter vorgenommen (Firma spioniert mit “stillen SMS”). Der Inhalt entsprechender Vereinbarungen bleibt ebenso geheim wie der Quellcode der genutzten Anwendung. Der Hamburger Senat bescheinigte kürzlich, dass der Softwarenutzung ein Rahmenvertrag zugrunde liegt, den das Bundesministerium des Innern abgeschlossen hat. Auch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Nordrhein-Westfalen ist in die Abwicklung Spionagemaßnahme eingebunden. EineKleine Anfrage der Linksfraktion sollte die Vermutung belegen, dass auch das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt die Dienste des LZPD nutzen. Wegen der Neuwahlen in Nordrhein-Westfalen wurde die Antwort im letzten Moment von der Landesregierung suspendiert. (weiter auf heise.de)

http://www.heise.de/tp/blogs/8/151498

http://www.linksfraktion-hamburg.de/nc/buergerschaft/initiativen_und_antraege/kleine_anfragen/detail/browse/1/zurueck/kleine-anfragen/artikel/ueberwachung-per-stiller-sms-durch-polizei-und-verfassungsschutz-ii


http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-4104.pdf


http://www.heise.de/tp/artikel/36/36655/1.html

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