Matthias Monroy
Die EU-Polizeiagentur Europol soll mehr Kompetenzen für eigene Ermittlungen erhalten. Im November will die EU-Kommission einen Vorschlag über die zukünftige Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise vorlegen
Früher galt die EU-Grenzschutzagentur Frontex als die “Kleine Schwester” Europols: Die Polizeiagentur wurde offiziell 1999 gegründet, während die EU-Migrationsabwehr erst seit 2004 am Start ist. Doch was die Kompetenzen angeht, ist Frontex längst vorgeprescht. Jetzt soll Europol aufholen: Zur Debatte steht der Ausbau von Datensammlungen, das Einleiten von Ermittlungen und ein stärkeres Vorgehen auch gegen unerwünschte Migration. Die gleichzeitig anvisierte Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle bleibt wohl marginal.
Bis zum Lissabon-Vertrag galt Europol als zwischenstaatliche Einrichtung der sogenannten “Dritten Säule” zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, in der die EU keine eigenen Beschlüsse fassen konnte. Mit dem seit 1. Januar 2010 gültigen neuen Europol-Beschluss ist die Behörde in den Rechtsrahmen der EU überführt worden und wird aus dem Gesamtbudget der EU finanziert (Europol in der dritten Generation). Die Aufgabenbereiche wurden im Vertrag von Lissabon als Bekämpfung der “schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen” sehr weitgehend definiert. Voraussetzung ist immer, dass zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind. Jedoch dürfen polizeiliche Zwangsmaßnahmen ausschließlich von den Behörden der Mitgliedstaaten vorgenommen werden. (weiter auf heise.de)
Die EU-Polizeiagentur Europol soll mehr Kompetenzen für eigene Ermittlungen erhalten. Im November will die EU-Kommission einen Vorschlag über die zukünftige Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise vorlegen
Früher galt die EU-Grenzschutzagentur Frontex als die “Kleine Schwester” Europols: Die Polizeiagentur wurde offiziell 1999 gegründet, während die EU-Migrationsabwehr erst seit 2004 am Start ist. Doch was die Kompetenzen angeht, ist Frontex längst vorgeprescht. Jetzt soll Europol aufholen: Zur Debatte steht der Ausbau von Datensammlungen, das Einleiten von Ermittlungen und ein stärkeres Vorgehen auch gegen unerwünschte Migration. Die gleichzeitig anvisierte Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle bleibt wohl marginal.
Bis zum Lissabon-Vertrag galt Europol als zwischenstaatliche Einrichtung der sogenannten “Dritten Säule” zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, in der die EU keine eigenen Beschlüsse fassen konnte. Mit dem seit 1. Januar 2010 gültigen neuen Europol-Beschluss ist die Behörde in den Rechtsrahmen der EU überführt worden und wird aus dem Gesamtbudget der EU finanziert (Europol in der dritten Generation). Die Aufgabenbereiche wurden im Vertrag von Lissabon als Bekämpfung der “schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen” sehr weitgehend definiert. Voraussetzung ist immer, dass zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind. Jedoch dürfen polizeiliche Zwangsmaßnahmen ausschließlich von den Behörden der Mitgliedstaaten vorgenommen werden. (weiter auf heise.de)
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