venerdì 30 marzo 2012

Thomas Meyer-Falk: Etappensieg für Wiesenhof!


An anderer Stelle berichtete ich vor kurzem über Unterlagen, betreffend die Firma Wiesenhof: bekannt durch Funk und Fernsehen, sowie Printmedien im Zusammenhang mit Fragen, wie ernst es der Geflügelprodukte-Spezialist mit lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nimmt. Zuletzt hatte McDonalds einen, nach Unternehmensangaben nur vorübergehenden, Lieferstopp für Fleisch der Unternehmensgruppe bekannt gemacht.

http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-system-wiesenhof

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/reaktion-auf-hygienemaengel-mcdonalds-kauft-keine-huehner-mehr-von-wiesenhof-1.1305366


Landkreis Straubing

Nicht nur im sachsen-anhaltinischen Möckern hat Wiesenhof einen Betrieb, sondern auch im schönen Süden, in Bayern, genauer gesagt in Bogen. Dort hat eine Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG, zu der Wiesenhof gehört, ihren Sitz.
Allerdings lehnt es das Landratsamt Straubing-Bogen, Referat „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verbraucherschutz“, in Gestalt von Frau Regierungsrätin Fuchs, ab, Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße mitzuteilen.


Die Entscheidung vom 22.03.2012

Auf immerhin sieben Seiten führt Frau Fuchs aus Straubing in Ihrem Bescheid aus, weshalb mir keine Auskünfte über die dort vorhandenen Informationen zu lebensmittelrechtlichen Verstößen im Betrieb in Bogen erteilt werden würden.
Zugute zu halten ist Frau Fuchs, dass sie sich in immerhin drei Punkten ihrer Entscheidung nicht auf die Seite von Wiesenhof und ihren Anwälten stellt. Alleine der Umstand, dass ich in Haft sitze, mache meinen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz noch nicht rechtsmissbräuchlich.
Unzutreffend sei auch der Vortrag der Firma Wiesenhof, bzw. deren Vertreter, dass das Landratsamt Straubing-Bogen über keine Informationen verfüge. Das Gegenteil sei der Fall.
Allerdings seien meine Motive „sachfremd“ und mithin „rechtsmissbräuchlich“.

Was heißt hier „rechtsmissbräuchlich“?

Nach Ansicht von Frau Regierungsrätin Fuchs sei mein Motiv für die Antragstellung auf Zugang zu den entsprechenden Informationen nicht (mehr) von Sinn und Zweck des Gesetzes gedeckt. Zu diesem Schluss kam die Beamtin, nachdem sie meine Berichte über Wiesenhof im Internet gelesen hatte.

In ihrem Bescheid zitiert sie auf über einer Seite aus meinen Beiträgen und verweist auf meine Webseite sowie die Tatsache, dass meine Beiträge auch teilweise (u.a. auf www.abc-berlin.net) auf „Internet-Plattformen hinterlegt“ seien. Daraus werde ersichtlich, wie ich zu Wiesenhof stünde. Meine Berichterstattung sei „derart kritisch, (und) teilweise eindeutig negativ“, dass nach „allgemeiner Lebenserfahrung Produkte dieser Firma“ für mich nicht mehr in Frage kämen, mithin könne es mir nur darum gehen, „weiteres Material gegen die Firma zu sammeln und zu veröffentlichen.“ Hierfür sei jedoch das Verbraucherinformationsgesetz nicht geschaffen.

Bewertung

Hier hat Wiesenhof einen Punktsieg errungen; und die – bundesweit bekannte – bayerische Verwaltung hat in kreativer Anwendung, bzw. Interpretation des Verbraucherinformationsgesetzes für alle Antragsteller das Gesetz ausgehebelt, die es wagen, kritisch über den Milliardenkonzern zu berichten. Offenbar haben nur VerbraucherInnen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die widerspruchslos die Produkte verspeisen, möglichst den Hersteller lobpreisen, ihn aber bitte nicht kritisieren. Wobei, dies sei noch angemerkt, meine Berichte lediglich in der Wiedergabe amtlicher Unterlagen bestanden.

Wohl bekomm’s!

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com

http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-etappensieg-fuer-wiesenhof

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